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21.11.2017
Persönlichkeitsrecht

Private Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Autor:
SchweigenSchweigenSchweigen
Anastasiya 0909 / Shutterstock.com
Eine persönliche Nachricht sollte vor allem eins sein: privat und damit nicht für alle zugänglich. Wer dies nicht beachtet und Mitteilungen veröffentlicht, dem drohen Konsequenzen.
Private SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefe sollten Empfänger nicht ohne weiteres veröffentlichen. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Blog "aufrecht.de" hin.
  • Bei Facebook, Twitter und Co. werden Nachrichten schnell geteilt und der Öffentlichkeit preisgegeben. Doch mit privaten Mitteilungen sollte dies nicht passieren.
    Quelle:
    Franz-Peter Tschauner/dpa
Geschieht das nämlich ohne Erlaubnis der Absender, drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Grund ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Auch bei Geschäftspost, die - aus welchen Gründen auch immer - veröffentlicht wird, droht Ärger. Schon ein Teilen von Nachrichten in Facebook-Gruppen, Whatsapp-Chats oder via Twitter kann eine Veröffentlichung sein.
Diese unter anderem vom Landgericht Köln und Berlin in unterschiedlichen Fällen vertretene Auffassung gilt nicht nur in eine Richtung, schreibt Terhaag. Man selbst muss unerlaubte Veröffentlichungen privater Korrespondenz auch nicht dulden.

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