21.11.2017
Persönlichkeitsrecht
Private Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden
Autor: dpa
Anastasiya 0909 / Shutterstock.com
Eine persönliche Nachricht sollte vor allem eins sein: privat und damit nicht für alle zugänglich. Wer dies nicht beachtet und Mitteilungen veröffentlicht, dem drohen Konsequenzen.
Private SMS, Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefe sollten Empfänger nicht ohne weiteres veröffentlichen. Darauf weist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Blog "aufrecht.de" hin.
Diese unter anderem vom Landgericht Köln und Berlin in unterschiedlichen Fällen vertretene Auffassung gilt nicht nur in eine Richtung, schreibt Terhaag. Man selbst muss unerlaubte Veröffentlichungen privater Korrespondenz auch nicht dulden.
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