27.05.2016
Urheberrecht
Online-Bezahlinhalte künftig auch auf Reisen
Autor: dpa
Rolf Vennenbernd
Nutzer von Online-Bezahldiensten etwa für Musik, Literatur oder Filme sollen künftig auch auf Reisen auf ihre Inhalte zugreifen können.
Darauf haben sich die EU-Minister für Wettbewerbsfähigkeit am Donnerstag in Brüssel geeinigt. Derzeit steht dem oft das nur für bestimmte Länder erteilte Urheberrecht im Weg.
Nach dem Beschluss der Minister können nun Gespräche zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten beginnen. Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden.
"Das Europäische Urheberrecht muss an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden", erklärte Gerd Billen, Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz. "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder Fernsehserien im Internet, lesen E-Books oder verfolgen online Sportereignisse. (...) Wer Online-Angebote in seinem Heimatstaat abonniert hat, soll diese künftig auch uneingeschränkt nutzen können, wenn er sich zeitweise im EU-Ausland aufhält." Entscheidend für den Zugriff wäre damit der nachgewiesene Wohnort, nicht der aktuelle Aufenthaltsort.
Angedacht ist, dass Bezahl-Anbieter den Zugang bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im EU-Ausland möglich machen müssen. Anbietern von Gratis-Inhalten wäre das freigestellt.
Nach dem Beschluss der Minister können nun Gespräche zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten beginnen. Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden.
"Das Europäische Urheberrecht muss an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst werden", erklärte Gerd Billen, Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz. "Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen Filme oder Fernsehserien im Internet, lesen E-Books oder verfolgen online Sportereignisse. (...) Wer Online-Angebote in seinem Heimatstaat abonniert hat, soll diese künftig auch uneingeschränkt nutzen können, wenn er sich zeitweise im EU-Ausland aufhält." Entscheidend für den Zugriff wäre damit der nachgewiesene Wohnort, nicht der aktuelle Aufenthaltsort.
Angedacht ist, dass Bezahl-Anbieter den Zugang bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im EU-Ausland möglich machen müssen. Anbietern von Gratis-Inhalten wäre das freigestellt.
In Wohngebäuden
Vodafone beginnt mit der Sperrung von Kabelanschlüssen
Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs müssen sich Mieter selbst um einen Kabelanschluss kümmern. Vodafone erhöht nun den Druck durch die Abschaltung einzelner Wohnblocks.
>>
Wisej
.NET Server als kostenlose Express Edition
Das Web-Framework Wisej.NET führt ab dem 1. Mai 2024 ein neues Lizenzmodell ein: Mit Wisej.NET Server Express wird dann eine neue kostenlose Einstiegsversion angeboten.
>>
Tracking
Cookie-Banner nerven immer mehr Web-User
Zwei Drittel der Internet-Nutzer wollen sich laut neuer BITKOM-Studie mit Cookie- und Tracking-Einstellungen am liebsten überhaupt nicht beschäftigen.
>>
Start im Sommer
Streaming-Angebot von Sky kommt nach Deutschland
Der TV-Anbieter Sky erweitert sein Angebot für den deutschen Markt um Sky Stream. Der Dienst soll im Spätsommer starten und benötigt eine Box von Sky, die an den Fernseher angeschlossen wird.
>>