13.06.2019
Datenschutz
Netzagentur verliert Gmail-Streit mit Google vor EuGH
Autor: dpa
Guido Kirchner / dpa
Sieg für Google und andere Web-Dienste: Angebote wie Gmail sind nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, so der der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Damit zieht die Bundesnetzagentur den Kürzeren.
Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Web-Dienste wie Googles Gmail den deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18).
Demnach müssen Gmail und andere Web-Angebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Telekommunikationsdienste nach EU-Recht
Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Der EuGH sollte nun klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.
Die Luxemburger Richter verneinten dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht".
Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie.
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