22.01.2019
Verfahren wird eingestellt
Kartellamt erlaubt Kooperation zwischen Google und AdBlock Plus
Autor: Sonja Kroll
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Die deutschen Kartellbehörden stellen ihr Verfahren in Sachen Zusammenarbeit von Eyeo - dem Anbieter von AdBlock Plus - und Google ein. Einige Details wurden dabei nun amtlich geregelt.
Eyeo ist das Unternehmen hinter der populären Adblocker-Software AdBlock Plus. Das Kölner Unternehmen und der US-amerikanische Großkonzern Google waren zuletzt ins Visier der deutschen Kartellbehörden geraten.
Diese sahen nicht nur beim bezahlten Whitelisting - Google hatte mit Eyeo einen entsprechenden Whitelisting-Vertrag abgeschlossen - einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb. Bedenklicher fanden die Behörden zusätzliche Vertragsklauseln, die unter anderem Eyeo hinderten, Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren und Investitionen zu tätigen.
Adblocker sind "legale Instrumente"
Wie die Wettbewerbsbehörde jetzt feststellt, sind Adblocker "legale Instrumente". Und: "Die Verbreitung von Adblockern ist Teil des Wettbewerbsprozesses bei Dienstleistungen der Online-Werbung", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Pressemitteilung des Amtes.
Mundt fügt hinzu: "Vertragsregelungen, die auf die Beschränkung der Verbreitung von Adblockern zielen, können daher wettbewerblich nicht hingenommen werden."
Das Bundeskartellamt stellt das Verfahren ein, nachdem sich Google und Eyeo über neue Vertragsbedingungen geeinigt haben, bei denen die Whitelisting-Zusammenarbeit die eigenständige unternehmerische Tätigkeit von Eyeo beim Angebot seines Adblockers nicht einschränkt.
In seinem eigenen Browser Chrome hat Google übrigens selbst einen Adblocker integriert, der Anzeigen, die nicht den Standards der Better Ad Coalition entsprechen, aussortiert.
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