29.09.2021
Gesetzesänderungen und Neuerungen
Inkasso, Soziale Netzwerke, Cybercrime: Das ändert sich im Oktober
Autor: dpa
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Der Oktober bringt einige rechtliche Neuerungen für die Digitalbranche und Händler mit sich. Darunter das "Gegenvorstellungsverfahren" für Soziale Netzwerke, Inkassogebühren, das elektronische Rezept und Neues in Sachen Corona-Quarantäne in Unternehmen.
Das ändert sich im Oktober für Unternehmen:
1. Quarantäne und Schnelltests
Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin vorgesehen. Schon ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.
2. Digitales "Cyberstalking"
Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale "Cyberstalking" ausdrücklich unter Strafe - etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.
3. Elektronisches Rezept
Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.
4. Inkassogebühren
Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.
5. Soziale Netzwerke
Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.
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