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16.09.2020
Planungssicherheit

IG Metall fordert weitere Schritte für Kurzarbeit-Regelung

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Tobias Arhelger / shutterstock.com
Kurzarbeit hat in der gegenwärtigen Krise viele Beschäftigte vor dem Verlust ihres Jobs bewahrt. Nun sollen die Regelungen verlängert werden. Manchen reicht das nicht aus.
Anlässlich der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergelds hat die IG Metall weitere Schritte gefordert. "Beschäftigte und Unternehmen brauchen Planungssicherheit", sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
"Die Verlängerung der Regelungen zu Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld begrüßen wir sehr, denn dies ist ein unverzichtbarer Baustein zur Bewältigung der akuten Corona-Krise", sagte Hofmann.
Wegen der andauernden Corona-Pandemie will die Bundesregierung an diesem Mittwoch den Weg für eine Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes frei machen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, längstens bis zum 31. Dezember 2021. Dazu sollen das Beschäftigungssicherungsgesetz und weitere Verordnungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundeskabinett beschlossen werden.
SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte, mit der Verlängerung bekämen viele Menschen und ihre Familien in dieser Krise mehr Sicherheit. Zugleich werde die Qualifizierung gestärkt.

Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

Hofmann führte aus: "Die Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze." Sie habe größere Verwerfungen am Arbeitsmarkt bislang verhindert. "Diesen Weg müssen wir weiter gehen." Um die Arbeitsplätze im Strukturwandel auch langfristig zu sichern, müsse Kurzarbeit stärker mit Qualifizierung verbunden werden. "Deshalb ist es absolut richtig, die komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber in Zukunft an eine Qualifizierungsverpflichtung zu binden."
Die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter sollen den erwarteten Kabinettsbeschlüssen zufolge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Dann sollen die Beiträge bis zum 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet werden. Wenn der Betroffene während der Kurzarbeit weiterqualifiziert wird, kann die Erstattung sogar auf 100 Prozent erhöht werden. Das gilt für Betriebe, die vor dem 1. Juli 2021 mit der Kurzarbeit beginnen.
Hofmann forderte: "Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeitregelungen entscheiden." Zudem sollten auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden. "Eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sollte es nur geben, wenn Unternehmen im Gegenzug betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließen", verlangte der IG-Metall-Vorsitzende.

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