17.06.2021
Peer-to-Peer-Netzwerke
EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten bei Online-Tauschbörsen
Autor: dpa
Shutterstock/Savvapanf Photo
Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden. Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers müsse aber gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein.
Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Dabei schließen sich mehrere Computer gleichberechtigt zusammen. Dies kann als Online-Tauschbörse genutzt werden - etwa indem eine Video-Datei in viele Schnipsel geteilt und dezentral auf verschiedenen Computern gespeichert wird. Die Segmente können aber problemlos von anderen Mitgliedern des Netzwerkes wieder zusammengesetzt werden, so dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien wieder abgespielt werden können.
Schutz für geistiges Eigentum
In dem Urteil betont der EuGH, dass das Zugänglichmachen einer Datei über diesen Weg eine "öffentliche Wiedergabe" nach EU-Recht ist. Zum anderen sei es eine "Zugänglichmachung", wenn ein Nutzer "in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens" anderen Zugang zu geschützten Werken verschafft. Das EU-Recht verbiete es nicht, IP-Adressen von Peer-to-Peer-Netzwerknutzern, deren Internetanschlüsse für illegale Aktivitäten genutzt worden sein sollen, systematisch zu speichern. Mit dem Urteil wolle der Gerichtshof einen hohen Schutz für geistiges Eigentum gewährleisten, erklärte das Gericht weiter.
Geschäftszahlen
ElectronicPartner behauptet sich im schwierigen Marktumfeld
Auf seinem Kongress hat die ElectronicPartner Mitte März aktuelle Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 bekannt gegeben. Trotz rückläufiger Umsätze sieht sich die Verbundgruppe im Wettbewerbsumfeld gut aufgestellt.
>>
Wendepunkt
ElectronicPartner - Neue Initiative für den Markt der erneuerbaren Energien
Die Verbundgruppe ElectronicPartner betritt mit dem Konzept „Wendepunkt“ den Markt der erneuerbaren Energien. Ansprechen will EP damit Fachhändler und Partnerunternehmen, die im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung tätig werden möchten.
>>
Freenet-Tochter
Aus für Apple-Retailer - Gravis wird abgewickelt
Deutschlands größter auf Apple-Produkte spezialisierter Händler muss schließen. Betroffen sind 38 Gravis-Stores sowie mehrere hundert Mitarbeiter.
>>
Zoll überfordert
Internationaler Online-Handel - HDE sieht Schieflage bei Marktüberwachung
Angesichts der wachsenden Zahl an Paketen aus dem Nicht-EU-Online-Handel warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen unzureichender Einfuhrkontrollen.
>>