Datenschutz
19.09.2017
Datenschutzschild

EU prüft Rechtsrahmen für Datenaustausch mit USA

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Nach langem Ringen trat im Sommer 2016 die Regelung "EU-US-Datenschutzschild" in Kraft. Nun will die EU ihren ersten Prüfbericht zur Umsetzung der Datenschutz-Vereinbarung mit den USA vorlegen.
Die EU will in der zweiten Oktoberhälfte ihren ersten Prüfbericht zur Umsetzung der Datenschutz-Vereinbarung mit den USA vorlegen. Das kündigte EU-Justizkommissarin Vera Jourova nach Angaben der EU-Kommission am Montag bei einem Treffen mit US-Handelsminister Wilbur Ross in Washington an.
Der sogenannte EU-US-Datenschutzschild war im Sommer 2016 in Kraft getreten und legt Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest. Es legt auch Voraussetzungen für die Weiterleitung von Daten aus den USA in andere Staaten fest. Etwa 2.400 Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks nutzen den Rechtsrahmen inzwischen.
"Ich bin froh über Zusicherungen, dass 'Amerika zuerst' nicht heißt 'nur Amerika'", erklärte Jourova nach ihrem Treffen mit Ross in Anspielung auf Präsident Donald Trumps Parole "America first". Ross sei die Bedeutung von Datenschutz bewusst.
Mit Ungeduld reagiert die Brüsseler Behörde indes auf Verzögerungen bei der Besetzung wichtiger Stellen auf der US-Seite. So ist der Posten eines Ombudsmanns, der Beschwerden behandeln soll, bislang nur vorübergehend besetzt. Eine dauerhafte Personalentscheidung steht noch aus. "Wir sind geduldig, aber wir können nicht ewig geduldig sein", hatte Jourova der "Financial Times" vor ihrem Treffen mit Ross gesagt.

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