Datenschutz
17.05.2018
Datenschützer warnen

DSGVO ist kein Grund zur Panikmache

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Datenschützer warnen vor einer übertriebenen Panikmache wegen der DSGVO. Die Diskussion sei emotional höchst aufgeladen, die Sachkenntnis jedoch recht defizitär. Unternehmen sollten vor allem die wirtschaftlichen Chancen der DSGVO erkennen.
Gut eine Woche vor Scharfstellen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Datenschützer vor übertriebener Schwarzmalerei gewarnt. Die DSGVO, die ab dem 25. Mai europaweit gilt, sei in erster Linie ein "Meilenstein des Datenschutzes", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Mittwoch auf dem 19. Datenschutzkongress in Berlin. Die Diskussion darum sei aktuell emotional höchst aufgeladen. Es sei aber an der Zeit, die Panik abzubauen, sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. "Wir haben Zähne bekommen, sind aber nicht bissig geworden."
Ab dem 25. Mai könnten nur jene Probleme erwarten, "die schon immer Datenverstöße begangen haben", erklärte Ronellenfitsch. Alle anderen hätten nichts zu befürchten. Auf anders lautende Warnungen von Anwälten und Beratern solle man nicht unbedingt hereinfallen. "In kaum einem Bereich ist die Sachkenntnis so defizitär."
Bei vielen Beiträgen in der Debatte habe man den Eindruck einer "abgestimmten Kampagne", sagte Birgit Sippel, Abgeordnete im Europäischen Parlament. Selbstständige fürchteten, morgen ihren Betrieb einzustellen, da sie mit Höchststrafen rechnen könnten. Dabei baue die DSGVO auf den Grundprinzipien auf, die in Deutschland ohnehin gegolten hätten. Erstmals sind jedoch Bußgelder möglich, die in schweren Fällen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens reichen können.
Er sei "entsetzt" über die herrschende "Panikmache", sagte Thomas Hoeren, Professor und Medienrechtler an der Universität Münster. Vier Prozent - "ich kann es nicht mehr hören". Das "bis zu" in der Verordnung werde geflissentlich übersehen. Und Fotografen könnten künftig keine Bilder mehr machen, ohne sich strafbar zu machen - das sei "blanker Unsinn". "Warum haben wir eigentlich eine so schlechte Haftungsregelung bei Falschberatung?"

Unternehmen sollten wirtschaftliche Chance erkennen

Erstmals werde für 500 Millionen Europäer ein einheitlich geltendes Datenschutzrecht in Kraft treten, betonte Voßhoff. Es mache den freien Datenverkehr in ganz Europa überhaupt erst möglich. Unternehmen profitierten beispielsweise auch davon, dass es künftig nur noch eine Aufsichtsbehörde als Anlaufstelle gebe. "Ich würde mir wünschen, dass die Unternehmen auch die wirtschaftlichen Chancen der DSGVO erkennen."
Der Datenskandal um Cambridge Analytica habe aber erneut gezeigt, wie wichtig Datenschutz heute sei, sagte Voßhoff. Die DSGVO schaffe zwar keine hundertprozentige Sicherheit, biete aber einen wirksamen Werkzeugkasten für die Gestaltung. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands Verbraucherzentrale sieht die DSGVO als große Gelegenheit, Vertrauen in digitale Dienste zurückzugewinnen.
Vielfach werde die DSGVO als innovationshemmend oder bürokratisch dargestellt, sagte Voßhoff. Unternehmen sorgten sich wegen hoher Bußgelder. "Die Negativ-Begleitung ist in der Sache jedoch nicht gerechtfertigt", sagte Voßhoff. "Wir sollten mögliche Hemmnisse nicht in den Vordergrund stellen." Die Aufsichtsbehörden hätten zwar neue Befugnisse, doch "keiner geht mit der Registrierkasse am 26. Mai los und sammelt Bußgelder ein."
Das hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk für unwahrscheinlich, sieht die Behörden jedoch nicht als zahnlosen Tiger. "Die Verhängung von Sanktionen ist ein wichtiges Mittel, um den Datenschutz wirksam zu erreichen", sagte Smoltczyk. Die Behörden hätten nun erweiterte Befugnisse und könnten auch verbindliche Anordnungen erteilen. Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben."

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