31.07.2021
Olaf Scholz
Deutscher Finanzminister plädiert für Verlängerung von Corona-Hilfen
Autor: dpa
Nata Bene / shutterstock.com
Kurzarbeit und Wirtschaftshilfen sollen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Scholz bis zum Jahresende verlängert werden. Derzeit gelten die Regelungen bis Ende September.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Corona-Hilfen mindestens bis zum Jahresende.
«Niemand soll kurz vor der Rettung ins Straucheln geraten», sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Hilfen wie die Kurzarbeiter-Regelung und auch die Wirtschaftshilfen seien bis zum 30. September befristet. «Ich will beides bis zum Jahresende verlängern. Möglicherweise müssen wir auch im nächsten Jahr dem einen oder anderen Unternehmen helfen.»
Aktuell können Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.
Auch die Überbrückungshilfe III ist derzeit bis Ende September beschlossen. Firmen sowie Soloselbstständige bekommen hier nicht rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung: ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019.
«Niemand soll kurz vor der Rettung ins Straucheln geraten», sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Hilfen wie die Kurzarbeiter-Regelung und auch die Wirtschaftshilfen seien bis zum 30. September befristet. «Ich will beides bis zum Jahresende verlängern. Möglicherweise müssen wir auch im nächsten Jahr dem einen oder anderen Unternehmen helfen.»
Aktuell können Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.
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