Datenschutz
01.08.2019
Vorläufig kein Mithören mehr

Datenschützer stoppt Auswertung von Google-Sprachaufnahmen

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Franziska Gabbert/Archiv
Für zunächst drei Monate unterlässt es Google in Europa, Daten aus seinen vernetzten Lautsprechern auch von Menschen auswerten zu lassen. Damit reagiert der Konzern auf ein Verwaltungsverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
Google stoppt in Europa die Praxis, Aufnahmen aus seinen vernetzten Lautsprechern auch von Menschen auswerten zu lassen. Der Internet-Konzern reagiert damit auf einen Vorstoß des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
Der Stopp gilt in der gesamten EU zunächst für drei Monate, wie der Datenschützer am Donnerstag mitteilte.
Caspar leitete ein Verwaltungsverfahren gegen den Internet-Konzern ein, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter oder Dienstleister zu untersagen. Drei Monate sind die Frist, für die er maximal eingreifen kann, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde.

Maßnahmen auch gegen Alexa und Siri

Der Hamburger Datenschützer ist in Deutschland für Google zuständig, da das Unternehmen dort seine deutsche Niederlassung hat. Caspar regte ähnliche Maßnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.
In den vergangenen Monaten war bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten lassen, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Zugleich hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, dass Amazon-Dienstleister zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt bekämen.
Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, ließen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, argumentiert der Datenschützer. Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren.

"Eine geringe Anzahl von Transkriptionen"

Caspar erklärte, er habe "erhebliche Zweifel", dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle. Sie sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um zustimmen zu können.
Bis zu den ersten Medienberichten war kaum öffentlich bekannt, dass auch Menschen die Aufnahmen der Sprachassistenten zu hören bekommen. Apple verwies allerdings schon länger in einem Sicherheitsdokument darauf, dass auch "eine geringe Anzahl von Transkriptionen" für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden könne.
Google hatte bereits nach dem Whistleblower-Bericht im Juli darauf verwiesen, dass es bei der Praxis darum gehe, das Verständnis unterschiedlicher Sprachen zu verbessern. Dafür würden nur rund 0,2 Prozent aller Sprach-Mitschnitte von Sprach-Experten ausgewertet. Die Audio-Fragmente würden dabei nicht Nutzer-Accounts zugeordnet und die Mitarbeiter seien angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze abzutippen.

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