25.02.2019
Am 19. März
Bundesnetzagentur lässt vier Bewerber zu 5G-Versteigerung zu
Autor: dpa
NicoElNino /Shutterstock.com
Am 19. März ist es soweit: Vier Bewerber lässt die Bundesnetzagentur an diesem Tag zur Auktion zur Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen zu - ungeachtet ausstehender Gerichtsentscheidungen.
Die Bundesnetzagentur hat ungeachtet ausstehender Gerichtsentscheidungen zur Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen den 19. März als Start für die Auktion festgelegt. Der Weg für den Auftakt der Auktion sei "grundsätzlich frei", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Montag in Bonn. Die Behörde ließ wie erwartet vier Bewerber zu der Auktion zu: Neben den Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland kann der Neueinsteiger 1&1 Drillisch mitbieten.
Telekom, Vodafone und Telefónica wollen den Versteigerungstermin allerdings kippen. Sie haben beim Verwaltungsgericht Köln Eilanträge gegen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Auktionsregeln gestellt. Deshalb sei offen, "ob eine gerichtliche Entscheidung eine zeitliche Verschiebung notwendig macht", sagte Homann einer Mitteilung zufolge. Wann das Gericht über die Eilanträge entscheidet, steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht fest.
Netzbetreiber laufen Sturm
Das Regelwerk sieht Ausbaupflichten für die Konzerne vor sowie die Möglichkeit, dass sie bestimmte Antennen für Konkurrenten öffnen müssen. Dagegen laufen die Netzbetreiber Sturm. 5G - die 5. Mobilfunkgeneration - hat vor allem für die deutsche Industrie eine große Bedeutung, etwa für vernetzte Fabriken.
Die Versteigerung solle eine frühzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sicherstellen und einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland ermöglichen, betonte die Bundesnetzagentur. Die Auktion ist in Mainz geplant, wo die Technikzentrale der Behörde angesiedelt ist.
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