Datenschutz
11.04.2019
Anhebung der Höchststrafe

Bayern fordert härtere Bestrafung bei Datendiebstahl

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Bayern fordert eine Anhebung der Höchststrafe bei Datendiebstählen. Bei Angriffen auf kritische Infrastruktur sollen dann Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden dürfen.
Bayern fordert härtere Strafen für den Diebstahl von Daten im Internet. Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, die Strom- oder Wasserversorgung, sollen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden dürfen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den die bayerische Staatsregierung in den Bundesrat eingebracht hat und der dort womöglich am Freitag diskutiert werden soll. Damit passe man die Straftaten an die entsprechenden Delikte in der "analogen Welt" an, hieß es im bayerischen Justizministerium.
"Das aktuelle Strafrecht wird den neuen Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Das zeigen nicht zuletzt die großen Datenleaks der jüngeren Zeit", erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Das Bundesjustizministerium habe die überfällige Modernisierung des Strafrechts aber bislang nicht in Angriff genommen. "Deshalb möchte Bayern auf Bundesebene Tempo machen und legt dazu eigene Vorschläge auf den Tisch."

Persönliche Daten von Politikern und Prominenten entwendet

Zu Jahresbeginn etwa war ein junger Hacker aus Hessen festgenommen worden. Er gestand nach offiziellen Angaben, über ein inzwischen gesperrtes Twitter-Konto im Dezember persönliche Daten wie Handynummern und Chat-Verläufe von Politikern und Prominenten veröffentlicht zu haben. Rund 1.000 Politiker, Prominente und Journalisten waren betroffen.
Auch digitale "Einbruchsversuche" sollen nach dem Vorschlag aus Bayern künftig bestraft werden können. Bislang seien bloße Versuche, etwa wenn die Täter an Zugangssicherungen scheiterten, straflos gewesen. Zudem sollen bestimmte Ermittlungen wie etwa Online-Durchsuchungen künftig auch bei schweren Cyber-Straftaten angewandt werden dürfen.

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