Verschlüsselung
04.03.2020
Kryptowährungen

BaFin beschließt Regeln für Kryptoverwahrung

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Die BaFin beschließt Richtlinien für die Verwahrung von Kryptowährungen. Für eine Lizenz müssen sich Unternehmen und Banken beim Bundesamt bewerben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 2. März ein Merkblatt zum Thema Kryptowährungen. Die "Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrungsgeschäfts" stellen die zukünftigen Richtlinien im Umgang mit virtuellen Währungen dar. Sie regeln wie Kryptowerte und die Verwahrung beziehungsweise Sicherung dieser künftig aussehen soll.
Nachdem im Dezember vergangenen Jahres beschlossen wurde, Kryptoverwahrungsgeschäfte als Finanzdienstleistung anzuerkennen, folgt nun der nächste wichtige Schritt. Mit dem neuen Schriftstück gibt es in Zukunft klare Regeln für den wachsenden Markt.
Von der Regulierung betroffen ist, wer mit Kryptowerten (professionell) handelt oder für andere verwahrt, verwaltet und sichert. Will ein Unternehmen oder eine Bank solch eine Verwahrerrolle übernehmen oder tut dies bereits, muss nun bis Ende März eine Lizenz bei der BaFin beantragt werden. Wie großzügig die Behörde die Krypto-Lizenzen herausgeben wird, ist noch unklar.
Der Handel mit Digitalwährungen war bisher von staatlicher Seite kaum reguliert. Das Merkblatt schließt auch an die neuen EU-Regeln zur Geldwäsche an (AMLD5). Durch die Vergabe einer Lizenz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Um das Zwielicht rund um Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Ripple und Co. zu lichten, sollten allerdings zusätzliche EU-weite Richtlinien folgen.

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