15.11.2019
Oberlandesgericht Köln
Ärzteportal Jameda muss Profile löschen
Autor: dpa
shutterstock.com/Minerva Studio
Ohne Einverständnis der Betroffenen angelegte Bewertungsseiten auf der Online-Plattform Jameda sind in der bisherigen Form unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Zwei Kölner Zahnärzte haben das Arzt-Bewertungsportal Jameda erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. Die ohne Einverständnis der Betroffenen angelegten Bewertungsseiten seien in der bisherigen Form unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Köln.
Die Online-Plattform verlasse in diesen Fällen die Rolle des "neutralen Informationsvermittlers" und gewähre Ärzten, die für ihre dortige Präsenz zahlen, "verdeckte Vorteile", argumentierte das Gericht laut einer Mitteilung (Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19).
Anders als zuvor das Landgericht erklärte das Oberlandesgericht es allerdings nicht für grundsätzlich unzulässig, zahlenden Kunden des Portals zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Hintergrund sind Angebote, die Jameda seinen zahlenden Kunden ermöglicht hatte: Auf den Zahler-Profilen konnten die Kunden in einer älteren Version - anders als bei den Nicht-Zahlenden - unter anderem ein Foto hinterlegen und so ihre Seite attraktiver gestalten. Außerdem gab es bei den Zahlern keine Links auf andere, konkurrierende Ärzte in der Region.
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