15.03.2019
Netzbetreiber scheitern vor Gericht
5G-Frequenzauktion kann stattfinden
Autor: dpa
Evlakhov Valeriy / Shutterstock.com
Das Kölner Verwaltungsgericht lehnt die Eilanträge der Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen der 5G-Versteigerung ab. Damit kann die Frequenzauktion wie geplant stattfinden.
Die Frequenzauktion für den schnellen Mobilfunk-Übertragungsstandard 5G kann wie geplant stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge der bisherigen Mobilfunk-Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen der Versteigerung ab. Telefonica, Vodafone und Deutsche Telekom hatten Klagen eingereicht gegen die staatliche Vergaberegeln. Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen. Durch die Abweisung der Anträge kann die Versteigerung der Frequenzblöcke nun aber wie geplant am kommenden Dienstag starten.
Aus Sicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln rechtswidrig. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden - sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Die Konkurrenz - etwa 1&1 Drillisch und Freenet - hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Vor einigen Wochen reichten die Netzbetreiber separat voneinander Eilanträge beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollten sie erzwingen, dass ihre Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen. Diesen Anträgen folgten die Richter aber nicht - sie sahen keine "Eilbedürftigkeit" der Klagen, deren Hauptsacheverfahren nun wohl erst in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten.
5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration - daher das Kürzel 5G - hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer ist also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten. Für Privatkunden spielt 5G hingegen nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard - 4G oder LTE - gut laufen.
Aus Sicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln rechtswidrig. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden - sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Die Konkurrenz - etwa 1&1 Drillisch und Freenet - hatten ebenfalls geklagt, aber aus anderen Motiven. Dieser Eilantrag wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Vor einigen Wochen reichten die Netzbetreiber separat voneinander Eilanträge beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollten sie erzwingen, dass ihre Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen. Diesen Anträgen folgten die Richter aber nicht - sie sahen keine "Eilbedürftigkeit" der Klagen, deren Hauptsacheverfahren nun wohl erst in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten.
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