16.05.2014
Steuern
1. Teil: „Die beste Steuersoftware 2014“
Die beste Steuersoftware 2014
Autor: Wilhelm Nordhaus
Foto: fuxart / Fotolia
Mit dem richtigen PC- oder Online-Programm ist die Steuererklärung schnell erledigt. Jetzt ganz neu mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt), die allerdings mehr verspricht, als sie hält.
Rund 800 Euro Steuerrückerstattung erhalten die Bundesbürger durchschnittlich jedes Jahr, sagt das Statistische Bundesamt. Kein schlechter Stundenlohn, wenn man bedenkt, dass es selten mehr als anderthalb Stunden dauert, mit einem PC-Programm seine Steuererklärung zu erstellen.
Und nach dem Willen der Steuerverwaltung soll es künftig noch bequemer vonstatten gehen – mit der vorausgefüllten Steuererklärung, kurz VaSt, die seit Anfang 2014 im Probebetrieb ist. Dabei kann sich die Steuersoftware die Daten, die schon beim Fiskus gespeichert sind, holen und erspart es dem Nutzer so, sie selbst noch einmal einzutragen.
Das hört sich gut an, doch sollte man eines nicht vergessen: Wer wirklich Steuern sparen will, muss auf jeden Fall zusätzliche Angaben machen, etwa zu Werbungskosten oder Sonderausgaben.Mancher Steuerexperte kritisiert denn auch das Verfahren: „Die Bezeichnung suggeriert, dass der Steuerpflichtige quasi eine fertige Steuererklärung vorgelegt bekommt, die man nur noch unterschreibt und dann zurückschickt.
Dem ist aber leider nicht so. Es handelt sich nur um eine Ausfüllhilfe“, erklärt Karl-Heinz Bonjean, Präsident der Steuerberaterkammer Köln. Deshalb verweigern sich der VaSt auch die Online-Anbieter Lohnsteuer-kompakt.de und Smartsteuer.de – zumindest während der laufenden Testphase.
2. Teil: „9 Programme für die Steuererklärung im Testfeld“
9 Programme für die Steuererklärung im Testfeld
com! hat fünf Programme für die Steuererklärung am PC getestet, die seit Jahren angeboten werden, sowie vier Herausforderer aus dem Internet. Alle mussten sich in den Kategorien Funktionen, Bedienung, Ausstattung und Service sowie in einer Musterfallberechnung beweisen. Die Auszeichnungen „Testsieger“ und „Preistipp“ teilen sich zwei Programme mit gleicher Punktzahl und gleichem Preis: Steuer-Spar-Erklärung 2014 und Wiso Steuer-Sparbuch 2014.
3. Teil: „„Testsieger“ & „Preistipp“ für die Steuer 2014 “
„Testsieger“ & „Preistipp“ für die Steuer 2014
Steuer-Spar-Erklärung 2014
Verbessert haben die Entwickler den Einstieg, etwa bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr und der elektronischen Steuererklärung (Elster). Auch die VaSt ist bereits integriert. Zudem informiert das Programm noch besser fortlaufend über eine mögliche Steuererstattung oder -nachzahlung. In der unteren Bildschirmzeile blendet es optional aktuell berechnete Daten ein. So ist etwa auf einen Blick zu sehen, wie viele Werbungskosten noch eingegeben werden müssten, damit die Steuerlast sinkt. Bestnoten verdienten auch die kostenlose Telefon-Hotline und Extras wie der Einspruchsgenerator.
Wiso Steuer-Sparbuch 2014
Die Wiso-Software ist vermutlich das älteste Steuerprogramm auf dem deutschen Markt – und heute besser denn je. Der Lohn für kontinuierliche Verbesserungen ist der erste Platz, den sich das Programm mit Steuer-Spar-Erklärung 2014 teilt.
Im Test überzeugte es durch die sehr gut integrierten umfangreichen Hinweise zum Steuersparen und viele Kurzfilme. Sehr gut gelungen ist auch die neue Funktion „Steuererklärung optimieren“. Sie zeigt auf einen Blick, in welchen Bereichen theoretisch Möglichkeiten zum Steuersparen gegeben sind.
Mit dem Steuerschieber lässt sich dann berechnen, wie viel Steuern eine zusätzliche Ausgabe sparen würde. Auch in anderen Punkten haben die Entwickler nachgelegt. So lässt sich über ein Feld oberhalb des Navigationsbaums mit freien Stichwörtern suchen. Eingabemasken oder bestimmte Felder werden damit schneller gefunden.
Nur die Einnahme-Überschuss-Rechnung für Selbstständige ist immer noch umständlicher als bei Steuer-Spar-Erklärung 2014. Wer aber keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat und vor allem Hilfe beim Steuersparen sucht, ist mit der Wiso-Software bestens bedient.
4. Teil: „Tax Professional 2014 und Taxman 2014“
Tax Professional 2014 und Taxman 2014
Tax Professional 2014
Daneben steht ein weiterer umfangreicherer Navigationsbaum mit Unterpunkten, der jederzeit nachträgliche Korrekturen ermöglicht. Einfach zu handhaben war im Test auch das Modul zur Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Taxman 2014
Taxman von Lexware erleichtert das Eingeben der Steuerdaten vor allem mit einem Videomoderator. Er erklärt, welche Themen zu bearbeiten sind, und gibt zusätzliche Erläuterungen. Wer solche Hilfestellungen nicht benötigt, schaltet das Interview aus und nimmt stattdessen alle Eingaben in der gewünschten Reihenfolge vor.
Aufgrund der klaren Programmstruktur und der aufgeräumten Oberfläche fällt die Orientierung dabei nicht schwer. Passende Hilfetexte mit Tipps und Urteilen unterstützen den Anwender. Als wesentlich weniger komfortabel erwies sich die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
5. Teil: „Quicksteuer Deluxe 2014 und Internet-Sparbuch“
Quicksteuer Deluxe 2014 und Internet-Sparbuch
Quicksteuer Deluxe 2014
Beim Ausfüllen der Steuererklärung gab es dann aber wieder viele Steuerspar-Tipps und Hilfetexte. Eine nützliche Zugabe ist der als digitales Buch beiliegende Steuerratgeber „Der große Konz“. Der Test zeigte: Standardsteuerfälle lassen sich mit Quicksteuer unkompliziert und flott bearbeiten. Selbstständige greifen besser zu anderen Programmen.
Internet-Sparbuch.de
Der Funktionsumfang der Online-Version erwies sich jedoch als etwas geringer. Auch fehlten darin die Erklärvideos. Zumindest gibt es aber auch in der Internetversion zahlreiche Steuerspar-Tipps in Textform .Trotz dieser Unterschiede ist die Online-Version mit 30 Euro genauso teuer wie das Programm für den PC.
6. Teil: „Lohnsteuer-kompakt, Smartsteuer & Steuerfuchs“
Lohnsteuer-kompakt, Smartsteuer & Steuerfuchs
Lohnsteuer-kompakt.de
Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos.
Smartsteuer.de
Smartsteuer.de bietet zwei Versionen im Netz an: die Arbeitnehmervariante für 15 Euro und eine doppelt so teure Version, mit der sich auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erfassen lassen. In beiden Anwendungen gab es bei Bedienung und Navigation keine Probleme. Viele Hinweise und Erläuterungen helfen dem Anwender.
Bei Steuerspar-Tipps, Zusatzfunktionen und Extras wie Musterbriefen blieb die Webanwendung jedoch hinter den Leistungen der PC-Programme zurück.
Steuerfuchs.de
Bei Steuerfuchs.de fragt ein Interview alle relevanten Daten ab. Spätere Änderungen oder Ergänzungen sind ohne Weiteres möglich. Bei den meisten Eingabefenstern gibt es erklärende Hilfetexte, allerdings nur wenige Steuertipps und -urteile. Berechnungsprogramme, etwa für die Wahl der optimalen Steuerklasse, fehlen ebenso.
Auch Selbstständigen hat Steuerfuchs.de nicht viel zu bieten. Für relativ unkomplizierte Steuerfälle ist das 15-Euro-Angebot des Online-Pioniers aber keine schlechte Wahl.
7. Teil: „Die kostenlose, vorausgefüllte Steuererklärung“
Die kostenlose, vorausgefüllte Steuererklärung
Steuerzahler müssen diese Daten deshalb nicht mehr von Hand eintragen. Zu den gespeicherten Daten gehören neben Name und Adresse auch die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen.
Der Zugriff darauf erfolgt entweder über eine gängige Steuersoftware oder ein Programm, das die Finanzverwaltung kostenlos in ihrem Elster-Online-Portal zur Verfügung stellen will.
Wer die VaSt nutzen möchte, muss sich zunächst mit seiner Steuer-Identifikationsnummer auf dem Elster-Portal anmelden. Außerdem benötigt er ein Zertifikat. Das erhält er zum Beispiel über die einfache Registrierungsart „Elster Basis“.
Wer die VaSt nutzen möchte, muss sich zunächst mit seiner Steuer-Identifikationsnummer auf dem Elster-Portal anmelden. Außerdem benötigt er ein Zertifikat. Das erhält er zum Beispiel über die einfache Registrierungsart „Elster Basis“.
Dabei bekommt der Nutzer nach Eingabe seiner Daten eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post zugesandt, mit denen er dann ein Softwarezertifikat auf seinem PC speichern kann. Umfangreiche Informationen zur vorausgefüllten Steuererklärung hat die Finanzverwaltung auf der Elster-Homepage zusammengestellt.
8. Teil: „Fazit und Testverfahren für Steuersoftware“
Fazit und Testverfahren für Steuersoftware
Sie bieten auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer dagegen als Angestellter nur einen einfachen Fall zu bearbeiten hat, dürfte auch mit den anderen PC-Programmen oder einer Online-Anwendung gut zum Ziel kommen.
So hat com! getestet
Im Test mussten sich fünf PC-Programme und vier Online-Angebote in den Disziplinen Funktionen, Bedienung, Ausstattung und Service sowie Musterfall beweisen. Zu erreichen waren maximal 100 Punkte.
- Funktionen: Hier wurde mit 30 Punkten bewertet, welche Anlagen zur Steuererklärung die Programme unterstützen, ob sie Prognose- und Planungswerkzeuge bereitstellen und welche Funktionen sie Selbstständigen und Freiberuflern bieten.
- Bedienung: Mit einer komfortablen, durchdachten Bedienung konnten die Programme bis zu 40 Punkte sammeln. Die meisten Punkte gab es für eine klare Benutzerführung und viel Bedienkomfort. Sinnvolle Arbeitshilfen wie Vorauswahlfilter, Erläuterungen, Eingabehilfen und gute Hilfefunktionen brachten Zusatzpunkte. Bewertet wurde auch, ob die Software die direkte Eingabe in die amtlichen Steuerformulare zulässt, sowie die Qualität der Interviewfunktion.
- Ausstattung und Service: Handbücher sind im Idealfall überflüssig, dennoch ist es gut zu wissen, dass man bei Bedarf darauf zurückgreifen kann. Wertvoll sind zudem zeitsparende Funktionen wie die Datenübernahme aus dem Vorjahr oder die Unterstützung der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt). Punkte erhielten die Programme auch, wenn die Anbieter ihre Kunden nach dem Kauf durch Telefon-Hotline, Newsletter und die Website weiterbetreuen. Insgesamt waren in dieser Kategorie 20 Punkte zu erreichen.
- Musterfall: Für die korrekte Berechnung eines Musterfalls gab es 10 Punkte. Der Musterfall beruhte auf folgenden Annahmen: Ein Familienvater arbeitet als Angestellter. Er hat Steuerklasse 3 sowie ein Jahresgehalt von 45.000 Euro. Aus zusätzlicher selbstständiger Beschäftigung als Softwaretester erzielt er weitere 2000 Euro an Einkünften. Seine Ehefrau verdient als Halbtagsangestellte 20.000 Euro im Jahr und hat Steuerklasse 5. Das Paar hat zwei schulpflichtige Kinder und ist gesetzlich kranken- und rentenversichert.
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