Router
23.03.2014
DSL-Anbieter
1. Teil: „So umgehen Sie den Routerzwang“

So umgehen Sie den Routerzwang

Einige Provider zwingen ihre Kunden, einen bestimmten Router zu nutzen. Wer den Anbieter deswegen nicht wechseln will oder kann, überbrückt das Gerät und richtet sich eine Router-Kaskade ein.Einige Provider zwingen ihre Kunden, einen bestimmten Router zu nutzen. Wer den Anbieter deswegen nicht wechseln will oder kann, überbrückt das Gerät und richtet sich eine Router-Kaskade ein.Einige Provider zwingen ihre Kunden, einen bestimmten Router zu nutzen. Wer den Anbieter deswegen nicht wechseln will oder kann, überbrückt das Gerät und richtet sich eine Router-Kaskade ein.
Einige Provider zwingen ihre Kunden, einen bestimmten Router zu nutzen. Wer den Anbieter deswegen nicht wechseln will oder kann, überbrückt das Gerät und richtet sich eine Router-Kaskade ein.
Nicht jeder Internetnutzer in Deutschland kann selbst entscheiden, welchen Router er einsetzen möchte, um sein Heimnetz mit dem Internet zu verbinden.
Zwar kann sich jeder Kunde einen Router kaufen und anschließen. Das nützt ihm aber nichts, wenn er die Zugangsdaten von seinem Provider nicht bekommt. Anbieter wie Vodafone und Telefónica rücken die Daten nicht oder nur in seltenen Fällen heraus. Man nennt diese Beschränkung Routerzwang.

Was bedeutet eigentlich Routerzwang?

  • Routerzwang: Nur wer von seinem Provider seine Internetzugangsdaten ausgehändigt bekommt, kann eine eigene Fritzbox betreiben.
Das Wort Routerzwang wird verwendet, wenn ein DSL-Anbieter (Digital Sub scriber Line) seinen Kunden die Internetzugangsdaten nicht aushändigt. Ohne die Zugangsdaten bekommt der Kunde aber keine Verbindung zum Internet. Der Provider zwingt den Kunden also, einen von ihm bereitgestellten Router zu verwenden, in dem die Zugangsdaten nicht offen zugänglich sind.

Welche Nachteile hat der Routerzwang?

Die von den Providern bereitgestellten Router haben in der Regel weniger Funktionen als etwa eine Fritzbox. So fehlen oft NAS-Optionen oder Cloud-Dienste, die viele Hersteller in ihre aktuellen Router integriert haben.
  • Eingeschränkte Funktionen: Wer keinen eigenen Router einsetzen darf, zahlt unter Umständen einen monatlichen Aufpreis, wenn er etwa WLAN nutzen will.
Außerdem kann man auf einem vom Provider gestellten Gerät die Firmware meist nicht selbst aktualisieren und auch nicht den Fernzugriff für die Techniker des Providers abschalten. Vom Provider bereitgestellte Router leisten aber nicht nur technisch weniger.
Teils sind ganz normale Funktionen wie WLAN deaktiviert oder werden erst gegen einen Aufpreis freigeschaltet. So verlangt etwa Kabel Deutschland eine Zusatzgebühr von zwei Euro monatlich, wenn man das Funknetz nutzen will. Diese zusätzlichen Kosten hat man nicht, wenn man einen eigenen Router einsetzt.

Hat der Routerzwang auch Vorteile?

Endanwender profitieren nur dann vom Routerzwang, wenn sie sich mit ihrem Gerät nicht auseinandersetzen wollen. Vom Provider bereitgestellte Updates und Konfigurationsänderungen spielt der Provider automatisch ein. Das ist zwar bequem, führt aber dazu, dass der Kunde die Kontrolle über seinen Router verliert.
2. Teil: „Wer profitiert eigentlich vom Routerzwang?

Wer profitiert eigentlich vom Routerzwang?

Den größten Nutzen vom Routerzwang haben die Provider. Sie behalten die Kontrolle über die vom Kunden genutzten Internetdienste. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Provider andere Anbieter von Internettelefonie-Diensten blockt.
Außerdem reduzieren die Provider ihre Kosten, wenn alle Kunden einheitliche Router verwenden. Hat das Ge­rät zum Beispiel einen Defekt, dann kann der Provider schneller für Ersatz sorgen. Es treten auch weniger Installationsprobleme auf, wenn die Kunden beim Router keine Wahlfreiheit haben.
Bilderstrecke
Nach WLAN-n kommt WLAN-ac. Final ist der Standard noch nicht, dennoch bieten die Hersteller schon eine Vielzahl von Geräten an. com! zeigt die besten Geräte im Überblick.

Ist ein Routerzwang überhaupt legal?

  • Telefónica-Router: Nach Ansicht des Providers endet sein Netz erst am LAN-Anschluss des Routers.
Das ist umstritten. Die Provider berufen sich auf eine unklare Formulierung im „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG). Dieses Gesetz erwähnt einen sogenannten Netzabschlusspunkt, definiert ihn aber nicht näher.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist die Telefondose in der Wand der Netzabschlusspunkt. Alles was danach kommt, also auch der Router, darf vom Kunden frei gewählt werden. Die Provider sehen das genau andersherum: Sie argumentieren, dass der LAN-Anschluss am Router der Netzabschlusspunkt ist. Dadurch bekommen sie die Kontrolle über den Router.
Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegen diese Betrachtungsweise sind bislang ins Leere gelaufen. Die Behörde sieht sich als nicht zuständig und nicht in der Lage, gegen Provider vorzugehen, die ihren Kunden einen Router vorschreiben.
Laut Medienberichten beabsichtigt die geplante große Koalition aus CDU, CSU und SPD allerdings, den Netzabschlusspunkt im Sinne der Verbraucher neu festzulegen. Die Kunden sollen dann bei der Wahl des Routers die freie Wahl haben. Die Bundesnetzagentur hat hierzu bereits einen Entwurf veröffentlicht, der die Provider zu mehr Transparenz verpflichten soll.
3. Teil: „Welche Provider wollen einen Routerzwang?

Welche Provider wollen einen Routerzwang?

Bislang sind es nur Vodafone und Telefónica, die offen für den Routerzwang eintreten. Gegenüber unserer Schwesterzeitschrift Telecom Handel zeigte sich Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken aber kulant: „Wenn der Kunde explizit nach den Zugangsdaten fragt, bekommt er sie auch.“
Telefónica dagegen bleibt bei den für Internettelefonate benötigten VoIP-Daten hart: „Aus Sicherheitsgründen“ gebe man diese nicht heraus. Andere Unternehmen wie 1&1 und die Telekom überlassen ihren Kunden dagegen die Wahl des Routers und teilen ihnen auch die Zugangsdaten mit.
Tabelle:
Wer seine Internetzugangsdaten von Vodafone erhalten will, muss „explizit“ nachfragen. Telefónica gibt nur einen Teil der Daten heraus. Keine Schwierigkeiten bereiten 1&1 und die Telekom ihren Kunden.


Kann der Routerzwang umgangen werden?

Ja. Wenn Sie sich einen zweiten Router zulegen und diesen mit dem vom Provider bereitgestellten Router verbinden, können Sie den Zwang umgehen. Man nennt dies den Bridge-Modus. Der vom Provider vorkonfigurierte Router wird dabei überbrückt.
Bilderstrecke
Lassen Sie Ihren alten Router nicht unnütz im Keller verstauben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen zweiten Router sinnvoll im Heimnetz einsetzen.
In dem Artikel  „Den alten Router sinnvoll nutzen“ werden mehrere Szenarien beschrieben, wie Sie zwei Router hintereinanderschalten und sich so eine Router-Kaskade einrichten. Sie können dann alle Funktionen Ihres eigenen Routers nutzen. Die wesentlichen Abschnitte in dem Artikel sind „Vorbereitungen“ und „Access-Point“. Hier finden Sie alle Konfigurationsschritte, die Sie brauchen, um den vom Provider gestellten Router zu überbrücken.

mehr zum Thema