01.02.2016
Rechtsstreit ohne Ende?
YouTube muss keine Gema-Abgaben leisten
Autor: Sonja Kroll
Paul Matthew Photography / Shutterstock.com
Die Gema unterliegt in einem Prozess YouTube: Verantwortlich für die Veröffentlichung auf dem Videonetzwerk sind die Nutzer, nicht der Plattformbetreiber, so das Gericht.
YouTube ging es um einen Millionenbetrag. Die Gema warf der Google-Tochter vor, die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen verletzt zu haben. Denn auf dem Portal laden Nutzer ihre Videos mit den urheberrechtlich geschützten musikalischen Inhalten von Dritten hoch. Für den Präzedenzfall hatte die Gema 1000 Titel ausgewählt, die jeweils mit 0,375 Cent für das Streamen begolten werden sollten.
Bei einem Rechtsstreit zwischen der Musikrechteverwertungsgesellschaft Gema und dem Videoportal In der zweiten Instanz wies jetzt das Oberlandesgericht München die Klage der Gema ab. Der Grund: Die Nutzer und nicht die Plattform sind für die Veröffentlichung des Materials verantwortlich. YouTube stelle lediglich die Plattform und die nötigen Tools für das öffentliche Hochladen von Musikinhalten bereit, so das Gericht.
Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts vom vergangenen Jahr. Die Gema will jedoch noch nicht aufgeben und das Urteil vorm Bundesgerichtshof anfechten.
Im Mai vergangenen Jahres hatte sich die Gema vor Gericht gegen YouTubes “Sperrtafeln” gewehrt. Damals hatte die Musikverwertungsgesellschaft Recht bekommen.
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