01.07.2015
Abgeblitzt
Klage der Gema gegen Youtube ist abgewiesen
Autor: Laura Melchior
Shutterstock/sergign
Streit um Urheberrechte: Das Landgericht München hat entschieden, dass Youtube nicht für die von Nutzern hochgeladenen Videos zahlen muss. Die Gema klagte somit ohne Erfolg.
Die Schadensersatzforderung der Verwertungsgesellschaft Gema gegen die Google-Tochter Youtube ist vor dem Landgericht München abgewiesen worden, berichtet der Spiegel. Youtube ist demnach nicht dazu verpflichtet, für die hochgeladenen Videos seiner Nutzer zu zahlen.
Youtube soll die Gema dazu anhalten, den Konflikt in Verhandlungen beizulegen. Die Gema selbst prüft, ob sie in Berufung gehen werde, so der Spiegel. Grundsätzlich wäre es möglich, vor dem Oberlandesgericht in diesem Fall Berufung einzulegen.
Im Mai gab das Oberlandesgericht allerdings einer Klage der Gema gegen Youtube in zweiter Instanz statt: Die Tafeln von Youtube mit der Aufschrift "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid," stufte das Gericht als rechtswidrig ein.
Damit bestätigte das Gericht weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014. Für die Gema war das ein Erfolg, denn die Verwertungsgesellschaft hielt den Text auf den Sperrtafeln für irreführend, unlauter und wettbewerbswidrig.
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