Youtube
13.05.2015
Gerichtsurteil
1. Teil: „Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig“

Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

Gema-Urteil zu YoutubeGema-Urteil zu YoutubeGema-Urteil zu Youtube
Shutterstock/Alexstr
Erfolg für die Gema: Das OLG München hat in zweiter Instanz die von Youtube geschalteten Gema-Sperrtafeln für rechtswidrig erklärt. Der Text ist demnach für die User irreführend.
Neues Gerichtsurteil zu Youtube: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Sätze, die seit geraumer Zeit für Streitigkeiten zwischen der Verwertungsgesellschaft für Musik und der Video-Plattform Youtube sorgen. Nun wurden die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln vom Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.
  • Sperrtafeln auf Youtube: Die von der Google-Tochter geschalteten Sperrtafeln wurden vom Oberlandesgericht (OLG) München nun in zweiter Instanz als rechtswidrig eingestuft.
    Quelle:
    Youtube
Damit bestätigt das Gericht weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014. Für die Gema ein Erfolg, denn die Verwertungsgesellschaft hält den Text auf den Sperrtafeln für irreführend, unlauter und wettbewerbswidrig. "Bei den Nutzern wird der falsche Eindruck erweckt, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Sperrungen selbst vornimmt", so auch das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.
Youtube hat allerdings in der Zwischenzeit seinen Sperrtext geändert. Der neue Text: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."
2. Teil: „Der Hintergrund des Rechtsstreits“

Der Hintergrund des Rechtsstreits

Die Gema fordert, dass Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires entlohnt werden sollen. Youtube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf der Online-Videoplattform, erwirtschaftet selbst aber Werbeerlöse mit der Musik.
  • Harald Heker von der Gema: "Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden."
    Quelle:
    Wikipedia/AuswanderUSA
Bereits seit 2009 verhandeln die Gema und Youtube über einen neuen Lizenzvertrag. Laut Gema ist Youtube der Ansicht, keine Lizenz für Videos, die Musik enthalten, erwerben zu müssen.
"Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch", so Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema. "Youtube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der Gema Grund der Videosperren."
"Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden. Das sind unsere Mitglieder. Hier ist auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie Youtube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen", fordert Heker.

mehr zum Thema