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11.05.2016
Offene Hotspots
1. Teil: „Koalition einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung“

Koalition einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung

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steveball / Shutterstock.com
Medienberichten zufolge haben sich Vertreter von Union und SPD auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt. Das geänderte Gesetz könnte schon im Herbst in Kraft treten.
Die umstrittene Störerhaftung wird Angaben von Spiegel Online zufolge abgeschafft. Darauf hätten sich Politiker von SPD und Union verständigt, wie das Nachrichtenportal berichtet. Das bedeutet: Wer sein privates WLAN-Netz anderen Nutzern zur Verfügung stellt, soll in Zukunft nicht mehr pauschal in Haftung genommen werden können, falls diese beim Surfen gegen bestehendes Recht verstoßen. Schon in der kommenden Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden, das Gesetz könnte somit bereits ab Herbst in Kraft treten.
Stimmen die Informationen, ginge eine lange Debatte zu Ende. Denn über die Neuregelung des Telemediengesetzes war innerhalb der Koalition und zwischen verschiedenen Interessenverbänden lange Zeit heftig gestritten worden. Im Kern ging es immer um die Frage, inwieweit Betreiber von Hotspots in Haftung genommen werden können, wenn über ihr WLAN-Netz Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Die Störerhaftung, nach der private und nebengewerbliche Betreiber bislang für mögliche Vergehen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden konnten, galt als Hauptgrund dafür, warum Deutschland beim Aufbau offener WLAN-Hotspots bislang kaum vom Fleck kam.
Vor diesem Hintergrund war auch ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vom September vergangenen Jahres noch heftig kritisiert worden - auch weil darin an besagter Störerhaftung in weiten Teilen festgehalten wurde. Verbraucherschützer und Online-Aktivisten kritisierten damals, dass private Anbieter immer noch verpflichtet seien, beispielsweise das Funknetz zu verschlüsseln. Diese Einschränkungen seien ungeeignet und rechtswidrig. 
Nun sollen in Zukunft also auch private und nebengewerbliche Anbieter wie beispielsweise Café-Besitzer das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Das würde bedeuten, dass sie ihr WLAN nicht mehr mit einer Vorschaltseite oder einem Passwort sichern müssen. Vollkommen offene Hotspots würden somit Realität werden.
2. Teil: „"Ein guter Kompromiss"“

"Ein guter Kompromiss"

Die Nachbesserungen an dem Gesetz kamen wohl auch auf Druck von Bundeskanzlerin Merkel zustande. Sie hatte zur Eile gemahnt, nachdem sich die Verhandlungen immer wieder in die Länge gezogen hatten. Für zusätzlichen Druck sorgte zudem ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für unzulässig erklärte.
"Durch das Gutachten hat sich die Lage geändert", zitiert Spiegel Online den CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek. "Aber jetzt haben wir einen guten Kompromiss." SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil ergänzt: "Wir werden den Regierungsentwurf noch einmal deutlich verbessern. Das ist eine große Chance für mehr freies WLAN in Deutschland."
Auch die Wirtschaftsverbände loben die geplanten Gesetzesänderungen: "Mit dieser Entscheidung bekommen vor allem Kleingewerbetreibende nun endlich die so dringend benötige Rechtssicherheit. Die Einigung war längst überfällig. Damit steht der Einrichtung von WLAN-Hotspots im ganzen Land nichts mehr im Weg“, so Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim Verband der Internetwirtschaft eco. Und weiter: "Aus Sicht der Wirtschaft ist das eine überaus gute Nachricht, denn jahrelang war Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine echte Hot-Spot-Wüste."

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