08.03.2019
Revision zurückgewiesen
BGH beendet langen Rechtsstreit um Störerhaftung
Autor: dpa
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Betreiber von frei zugänglichem WLAN sind nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzer über das Netz Urheberrechtsverletzungen begehen. Dieses Urteil hatte der BGH bereits vergangenes Jahr gefällt und nun eine Revisionsverhandlung abgelehnt. Damit ist die Entscheidung endgültig.
Ein jahrelanger Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für freies WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Musikkonzerns Sony zurück.
Damit ist ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18) Dabei ging es um die Frage, ob Internetnutzer, die ihr Drahtlosnetzwerk für die Allgemeinheit öffnen, für Urheberrechtsverstöße über ihren Anschluss geradestehen müssen.
McFadden war 2010 von Sony abgemahnt worden, weil jemand über das offene WLAN seines Büros illegal einen Song heruntergeladen hatte. In der Auseinandersetzung wurde er von der Piratenpartei unterstützt.
Fall ging bis vor Europäischen Gerichtshof
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ging die Sache bis zum Europäischen Gerichtshof. Inzwischen ist die sogenannte Störerhaftung von WLAN-Betreibern in Deutschland aber abgeschafft. Der BGH hat die neue Rechtslage auch schon in einem Grundsatz-Urteil bestätigt.
Das OLG München hatte zuletzt geurteilt, dass McFadden zwar die alten Abmahnkosten zahlen muss, Sony ihn wegen der Gesetzesänderung aber nicht mehr für die Zukunft verpflichten kann, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Darauf kommt es laut BGH aber gar nicht an, weil McFadden seinen Anschluss nicht privat, sondern gewerblich nutzte. Geschäftsleute seien schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung. Dass Sony McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt hätte, sei nicht festgestellt.
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