09.07.2024
Gerichtsurteil
Telekom muss Glasfaser-Leerrohre für Konkurrenz öffnen
Autor: Boris Boden
Shutterstock / Andre Muller
Die Telekom Deutschland muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in zwei Gemeinden den offenen Netzzugang für den Konkurrenten Deutsche Glasfaser ermöglichen.
Um die Rohre, in denen Glasfaserkabel zur Internetversorgung liegen, gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Jetzt hat die Telekom Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage erlitten: Sie muss dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren.
Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Telekom gegen ein vorheriges Urteil der Bundesnetzagentur ab. Es verwies dabei vor allem auf Paragraf 155 des Telekommunikationsgesetzes. Danach müssen Netzbetreiber, die für den Breitbandausbau staatliche Fördermittel genutzt haben, grundsätzlich alle Arten von aktiven und passiven Zugangsprodukten für Wettbewerber (Open Access) rechtzeitig sowie zu fairen und angemessenen Bedingungen bereithalten.
Für die bloße Unterbreitung oder "Projektierung" eines Angebots dürfe die Telekom zudem kein unabhängig von der tatsächlichen Zugangsgewährung oder späteren Nutzung durch den Wettbewerber fälliges Entgelt verlangen.
Die Telekom hatte als Argument die zu dünnen Leerrohre angeführt, in denen kein zusätzlicher Platz für die Kabel des Wettbewerbers sei. Nachdem der Eilantrag abgewiesen wurde, will das Unternehmen seine anderweitige Ansicht im laufenden Hauptsachverfahren weiterverfolgen, was auch bedeutet, dass sich der Netzausbau für die betroffenen Gemeinden immer noch verzögert.
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