03.08.2018
Breitbandausbau
Regierung gegen Glasfaser-Nutznießer
Autor: Christopher Bertele
M-net
Laut einem Bericht von Spiegel Online legt die Telekom häufig Glasfaserkabel mit in die Erde, wenn andere Anbieter ausbauen. Diese - bislang legale - Praxis soll nun verboten werden.
Eigentlich hatte das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze den Zweck, den Breitbandausbau zu erleichtern, doch wie Spiegel Online erfahren haben will, rudert die Regierung nun wieder zurück.
Laut Paragraf 77 darf nämlich jedes TK-Unternehmen Kabel mit in den Boden verlegen, wenn öffentlich teilfinanzierte Bauarbeiten, also etwa für neue Stromkabel, durchgeführt werden. In der Vergangenheit hatte aber vor allem die Telekom dieses Gesetz insofern ausgenutzt, als der Konzern immer dann, wenn ein Konkurrent den Boden zur Verlegung seiner Glasfaserkabel aufbuddelte, ebenfalls seine Kabel in der Erde versenkte.
Der VATM spricht von mindestens zwei Dutzend solcher Fälle, die Regierung sieht das Risiko, "dass sich das Geschäftsmodell des Erstverlegenden nicht mehr rechnet". EIn Änderungsentwurf für das Telekommunikationsgesetz liegt bereits vor, wann diese allerdings umgesetzt wird, ist unklar.
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