Smartphone
20.07.2014
Aufbuch-Automatik

Verbraucherzentrale mahnt E-Plus ab

Seit Juni hebt E-Plus Kunden nach mehrmaligem Überschreiten des Surf-Volumens automatisch in den nächst höheren Tarif. Nach einer Abmahnung hat der Netzbetreiber nun nachgebessert.Seit Juni hebt E-Plus Kunden nach mehrmaligem Überschreiten des Surf-Volumens automatisch in den nächst höheren Tarif. Nach einer Abmahnung hat der Netzbetreiber nun nachgebessert.Seit Juni hebt E-Plus Kunden nach mehrmaligem Überschreiten des Surf-Volumens automatisch in den nächst höheren Tarif. Nach einer Abmahnung hat der Netzbetreiber nun nachgebessert.
Foto: E-Plus Gruppe
Seit Juni hebt E-Plus Kunden nach mehrmaligem Überschreiten des Surf-Volumens automatisch in den nächst höheren Tarif. Nach einer Abmahnung hat der Netzbetreiber nun nachgebessert.
Den Ärger hätte man sich sparen können. Anfang Juni sorgte eine Neuregelung bei der Internet-Nutzung in den Base-Tarifen für Unmut bei den Kunden. Der Netzbetreiber buchte Neukunden seitdem bei Überschreiten des Inklusiv-Volumens zusätzliches Volumen kostenpflichtig auf. Vor Erreichen der Datengrenze wurde der Kunde zwar per SMS informiert, die automatische Buchung des zusätzlichen Datenvolumens ließ sich aber nicht deaktivieren.
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Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dieser Neuregelung einen Riegel vorgeschoben und E-Plus abgemahnt. Die Düsseldorfer bieten den Kunden nach eigener Aussage zwar bereits seit einiger Zeit die Wahl, ob sie die Aufbuch-Automatik nutzen wollen, oder nicht. Um dies transparenter zu gestalten, sollen die betroffenen Kunden künftig aber besser auf diese Wahlmöglichkeit hingewiesen werden.
"Die Abwahl der Datenautomatik ist schon seit einiger Zeit über einen kostenlosen Anruf bei einer entsprechenden Hotline-Nummer möglich", heißt es bei E-Plus auf Nachfrage der Redaktion. Ab sofort reicht demnach ein Anruf bei der Hotline, um diese Automatik abzuwählen. Angefallene Kosten für die letzte Volumenerhöhung werden laut E-Plus "selbstverständlich gutgeschrieben". Diese Wahlmöglichkeit entspreche "den Forderungen der Verbraucherzentrale NRW".

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