16.11.2015
OLG Celle
Blitzer-App kostet 75 Euro und einen Punkt
Autor: Stefan Kuhn
Konstantin Kolosov / Shutterstock.com
Blitzer-Apps auf dem Smartphone können Autofahrer bis 75 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg kosten. Laut OLG Celle ist es dabei unerheblich, ob die App auch tatsächlich funktioniert.
Wer bei Verkehrskontrollen mit einem Smartphone-Verkehrswarner wie beispielsweise Blitzer.de erwischt wird, der zahlt. In Deutschland sind in einem solchen Fall 75 Euro Geldbuße fällig und laut dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Und das selbst dann, wenn die Blitzer-App gar nicht einwandfrei funktioniert, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
Maßgeblich für Autofahrer ist Paragraf 23, 1b der Straßenverkehrsordnung: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat nun in einem Urteil vom November 2015 festgestellt, dass ein Smartphone mit installierter Blitzer-App durchaus ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei. Zudem sei es ohne Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.
Im Ausland drohen Strafen von mehr als 7000 Euro
Bei Autofahrten in anderen Ländern Europas kann die Nutzung von Blitzer-Apps deutlich teurer werden als in Deutschland. So drohen beispielsweise in Tschechien Geldstrafen von bis zu 200.000 Kronen (rund 7.400 Euro) und in Luxemburg bis zu 5.000 Euro oder gar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Ländern die Nutzung eines Radarwarners untersagt ist, und welche Staaten selbst das Mitführen entsprechender Geräte verbieten.
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