17.02.2009
Sicherheit
Verbesserter Datenschutz für Arbeitnehmer geplant
Autor: com! professional
Die Bundesregierung will, gegen den Widerstand der Arbeitgeber, ein Datenschutzgesetz speziell für Arbeitnehmer auf den Weg bringen.
Wie die Presseagentur Reuters berichtet, verlange der Deutsche Gewerkschaftsbund als Konsequenz aus dem massenhaften Datenabgleich bei der Bahn einen speziellen Arbeitnehmer-Datenschutz noch vor der Bundestagswahl im September. Innenminister Wolfgang Schäuble habe hingegen darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetzgebungsverfahren erst in der kommenden Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.
Der CDU-Politiker sagte demnach, eine Arbeitsgruppe solle nun datenschutzrechtliche Regelungen erarbeiten. Es gehe beispielsweise darum, den Begriff der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung genauer zu fassen. Per Gesetz vorgegeben werden müsse auch der Umgang mit Bewerbungsunterlagen oder Daten zur Gesundheit von Arbeitnehmern.
Bundsarbeitsminister Olaf Scholz habe erklärt, nach den Datenschutz-Skandalen in der Wirtschaft müssten klare Grenzen gezogen werden. Nötig sei ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das auch aus Sicht des SPD-Politikers erst nach der Bundestagswahl realisiert werden kann.
Laut dem Datenschutzbeauftragten Schaar komme es nun darauf an, den gemeinsamen Willen für ein eigenständiges Gesetz zügig umzusetzen. Schon bei der laufenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes könnte als erster Schritt eine bessere Zweckbindung des Umgangs mit Personendaten festgelegt werden.
Währenddessen lehnt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände spezielle Gesetze für den Datenschutz von Arbeitnehmern ab. Das bestehende Bundesdatenschutzgesetz reiche aus, es müsse lediglich ergänzt werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner in der ARD. Auch gehe die Ausforschung von Beschäftigten in Ordnung, wenn sie bei einem konkreten Tatverdacht mit Datenschutzbeauftragtem und Arbeitnehmervertretung abgesprochen sei.
(Quelle: Reuters)
Der CDU-Politiker sagte demnach, eine Arbeitsgruppe solle nun datenschutzrechtliche Regelungen erarbeiten. Es gehe beispielsweise darum, den Begriff der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung genauer zu fassen. Per Gesetz vorgegeben werden müsse auch der Umgang mit Bewerbungsunterlagen oder Daten zur Gesundheit von Arbeitnehmern.
Bundsarbeitsminister Olaf Scholz habe erklärt, nach den Datenschutz-Skandalen in der Wirtschaft müssten klare Grenzen gezogen werden. Nötig sei ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das auch aus Sicht des SPD-Politikers erst nach der Bundestagswahl realisiert werden kann.
Laut dem Datenschutzbeauftragten Schaar komme es nun darauf an, den gemeinsamen Willen für ein eigenständiges Gesetz zügig umzusetzen. Schon bei der laufenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes könnte als erster Schritt eine bessere Zweckbindung des Umgangs mit Personendaten festgelegt werden.
Währenddessen lehnt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände spezielle Gesetze für den Datenschutz von Arbeitnehmern ab. Das bestehende Bundesdatenschutzgesetz reiche aus, es müsse lediglich ergänzt werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner in der ARD. Auch gehe die Ausforschung von Beschäftigten in Ordnung, wenn sie bei einem konkreten Tatverdacht mit Datenschutzbeauftragtem und Arbeitnehmervertretung abgesprochen sei.
(Quelle: Reuters)
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