20.06.2009
Sicherheit
Bundestag beschließt Internetsperre für Kinderpornografie
Autor: Dorothee Chlumsky
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Verbreitung von Kinderpornografie-Seiten im Internet eindämmen. Kritiker sehen das Gesetz als unwirksam und wenden sich gegen die Einführung einer Zensur-Struktur.
Der Bundestag hat am 18.6. das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderpronografie-Webseiten beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Provider, technische Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmte Internet-Seiten zu sperren. Die Liste mit den zu sperrenden Inhalten stellt das Bundeskriminalamt den Providern zur Verfügung. Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag wurde der Fraktionszwang aufgehoben. 389 Abgeordnete befürworteten das Gesetz, 128 stimmten dagegen. 18 Mitglieder der Kammer enthielten sich der Stimme.
Kritiker befürchten, dass das Gesetz die Tür zu einer Zensurpolitik im Internet öffnet und die Sperrung von Internetseiten auf weitere Inhalte ausgedehnt wird. Wie netzpolitik.org berichtet, gibt es bereits eine erste Anregung eines baden-württembergischen Politikers, die Sperrung auf so genannte Killerspiele auszudehnen.
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