Router
06.11.2015
Freie Gerätewahl
1. Teil: „Bundestag beschließt Abschaffung des Routerzwangs“

Bundestag beschließt Abschaffung des Routerzwangs

Der Bundestag hat die Abschaffung des Routerzwangs beschlossenDer Bundestag hat die Abschaffung des Routerzwangs beschlossenDer Bundestag hat die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen
Shutterstock/Lukas Gojda
Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Kunden können damit in Zukunft selbst bestimmen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss betreiben wollen.
Jetzt ist es beschlossene Sache: Nach einer mehrjährigen Entscheidungsfindungsphase hat der Bundestag nun einstimmig die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Die Regierungsparteien CDU/CSU sowie SPD erfüllen damit ein Versprechen ihres Koalitionsvertrags, das auch von der Opposition unterstützt worden war.
  • Routerzwang fällt: Bald können viele DSL-Kunden einen Router ihrer Wahl installieren, zum Beispiel eine Fritzbox.
    Quelle:
    AVM
Das Gesetz sieht vor, dass Internetanbieter in Zukunft ihren Kunden nicht mehr vorschreiben dürfen, welchen Router sie an ihrem Internetzugang anzuschließen haben. Genau dies hatten viele Unternehmen aber bislang getan. Um diese Restriktion gegenüber ihren Kunden zu rechtfertigen, erklärten die Service Provider das Endgerät kurzerhand zum Bestandteil des eigenen Netzes.
Für die Netzbetreiber hatte dies den Vorteil, dass die eigenen Mitarbeiter im Support nur einige wenige Geräte kennen mussten. Ferner ging die Administration vergleichsweise einfach von der Hand: Gemeinsam mit den Herstellern der Router konnten spezielle Firmware-Versionen entwickelt und diese dann inklusive der folgenden Updates zentral auf alle Geräte ausgespielt werden. Auch gaben die Unternehmen zu bedenken, dass inkompatible Router unter Umständen die Netzstabilität  beeinträchtigen könnten. 
Diese Argumente ließ der Gesetzgeber allerdings nicht gelten. Entsprechend wurde nun ganz klar geregelt, dass die Anschlussdose in der Wand - und nicht das Gerät - den Netzabschlusspunkt bildet. Welcher Router nun dahinter zum Einsatz kommt, bleibt damit in Zukunft dem Nutzer selbst überlassen. Weiterhin wurde bestimmt, dass die Netzbetreiber ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten bei Vertragsabschluss unaufgefordert und kostenfrei in Textform zur Verfügung stellen müssen.  
2. Teil: „Abschaffung des Routerzwangs: Ein langer Weg“

Abschaffung des Routerzwangs: Ein langer Weg

Ursprünglich hätte der Routerzwang bereits nach der Bundestagswahl 2013 abgeschafft werden sollen - und zwar über die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Allerdings stellte sich heraus, dass nur über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die dazu erforderliche Festlegung des Netzabschlusspunktes möglich ist.
  • Letzte Frist: Erst in sechs Monaten soll das neue Gesetz in Kraft treten, um den Providern Zeit zu geben.
    Quelle:
    Shutterstock/sergign
Weiterhin wurde das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) angepasst. Darin wurde nun festgeschrieben, dass alle Arten von Endgeräten - wie Router und Kabelmodems - von der Liberalisierung erfasst sind. Damit werde laut dem Bundeswirtschaftsministerium dem europäischen Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von TK-Geräten Rechnung getragen.
Wermutstropfen: Das Gesetz soll erst ein halbes Jahr nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dadurch soll den betroffenen Internetanbietern genug Zeit gegeben werden, um sich administrativ und technisch auf die neue Situation einzustellen. 
Unterdessen regt sich im Bundesrat noch Widerstand gegen die Neuregelung. Die Länderkammer kann jedoch nur den Vermittlungsausschuss anrufen, um gegebenenfalls noch Änderungen an dem Gesetz zu bewirken. Kommt es allerdings dort zu keiner Einigung, hat der Bundestag die Möglichkeit, den Bundesrat einfach zu überstimmen.

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