02.02.2022
Wettbewerbsrecht
EU-Kommission startet Untersuchung gegen Modehaus Pierre Cardin
Autor: dpa
Shutterstock/Karolis Kavolelis
Das Modehaus Pierre Cardin und sein Lizenznehmer sollen gegen EU-Recht verstoßen haben, indem sie unter anderem grenzüberschreitende sowie Online-Verkäufe von Lizenzprodukten eingeschränkt haben. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht eine Wettbewerbsstrafe.
Die EU-Kommission hat eine Untersuchung gegen das Modehaus Pierre Cardin wegen möglicher Verstöße gegen Wettbewerbsregeln eingeleitet. Pierre Cardin und sein Lizenznehmer, der Ahlers-Konzern in Nordrhein-Westfalen, haben möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen, indem sie unter anderem grenzüberschreitende sowie Online-Verkäufe von Lizenzprodukten eingeschränkt haben, wie die EU-Kommission am Montag mitteilte. Der deutsche Modehersteller Ahlers ist den Angaben zufolge der größte Lizenznehmer von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum.
Strategie gegen Parallelimporte?
Die Wettbewerbshüter wollen insbesondere untersuchen, ob Pierre Cardin und Ahlers eine Strategie gegen Parallelimporte und Verkäufe anhand von Beschränkungen in den Lizenzvereinbarungen entwickelt haben. Weitere Details wurden zunächst nicht mitgeteilt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht eine Wettbewerbsstrafe. Diese richtet sich in der EU unter anderem nach Dauer und Schwere der Verstöße, darf aber zehn Prozent des Umsatzes eines Unternehmens nicht überschreiten.
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