23.01.2023
Wettbewerbsbehinderung
Bundeskartellamt fühlt PayPal auf den Zahn
Autor: dpa
alexdov/Shutterstock
Der Online-Bezahldienst PayPal sieht sich mit unter anderem mit dem Verdacht der Wettbewerbsbehinderung konfrontiert. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingeleitet - zunächst soll die Marktmacht von PayPal geprüft werden.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst PayPal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal", teilte die Wettbewerbsbehörde in Bonn mit.
"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
Konkret wurde den Händlern von PayPal laut Kartellamt unter anderem untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Außerdem ist es ihnen verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kunden komfortabler zu gestalten.
Höhere Kosten für Verbraucher
"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Mundt. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."
Die von Händlern für die Nutzung eines Zahlungsdienstes zu entrichtenden Entgelte unterscheiden sich je nach Zahlungsmethode erheblich. Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucher die Kosten tragen. Nach Marktstudien sei PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, berichtete die Wettbewerbsbehörde weiter.
Innenstädte in Gefahr
Handelsverband warnt vor den Folgen von Ladenschließungen
Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung im stationären Einzelhandel betont der Deutsche Handelsverband (HDE) die Gefahr, dass ganze Innenstädte zu „Geisterstädten“ werden könnten und appelliert an die Politik.
>>
Elektronikgeräte
EU-Parlament beschließt Recht auf Reparatur für Verbraucher
Das EU-Parlament hat nun das schon länger angekündigte neue "Recht auf Reparatur" für Verbraucher in Europa beschlossen. Die Hersteller von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten müssen mindestens eine Reparaturoption anbieten.
>>
Trendwende
Konsumenten sehen Silberstreif am Horizont
Erstmals seit Beginn der Lebenshaltungskostenkrise gibt es Anzeichen für einen Wendepunkt in der Mentalität der Verbraucher. Das zeigen Daten des Behavior Change Report der Consumer Panel Services GfK.
>>
Geschäftszahlen
ElectronicPartner behauptet sich im schwierigen Marktumfeld
Auf seinem Kongress hat die ElectronicPartner Mitte März aktuelle Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 bekannt gegeben. Trotz rückläufiger Umsätze sieht sich die Verbundgruppe im Wettbewerbsumfeld gut aufgestellt.
>>