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26.02.2014
GEMA gewinnt vor Gericht

Youtube muss seine Sperrtafeln ändern

Im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube ist ein Urteil gefallen: Demnach muss die Video-Plattform die Texte ihrer Sperrtafeln nun ändern – oder Ordnungsgeld zahlen, so das Landgericht München.Im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube ist ein Urteil gefallen: Demnach muss die Video-Plattform die Texte ihrer Sperrtafeln nun ändern – oder Ordnungsgeld zahlen, so das Landgericht München.Im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube ist ein Urteil gefallen: Demnach muss die Video-Plattform die Texte ihrer Sperrtafeln nun ändern – oder Ordnungsgeld zahlen, so das Landgericht München.
Foto: Screenshot Youtube
Im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube ist ein Urteil gefallen: Demnach muss die Video-Plattform die Texte ihrer Sperrtafeln nun ändern – oder Ordnungsgeld zahlen, so das Landgericht München.
Beim Abruf vieler Youtube-Videos sehen deutsche Nutzer nur eine Sperrtafel mit dem Hinweis, dass das Video nicht verfügbar ist, weil es „möglichweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“
Laut dem Münchner Urteil sind die von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema“. Durch die Verwendung würde die Gema herabgewürdigt und angeschwärzt, so die weitere Begründung. Denn der Text erwecke bei den Nutzern den Eindruck, die Verwaltungsgesellschaft sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich. Tatsächlich nimmt jedoch Youtube selbst die Sperrungen vor.
„Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema“, erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema. Für ihn ist die Entscheidung ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: „Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Sobald es gültig wird, ist es Youtube gerichtlich untersagt, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die Plattform muss dann die Sperrtafeln ändern oder Ordnungsgeld zahlen.
Google und die Gema streiten sich schon seit 2009. Der Hintergrund: YouTube zahlt laut Gema keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Websiete, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.
Erst Anfang Februar gab Youtube eine wichtige personelle Änderung bekannt: Susan Wojcicki, bislang für das milliardenschwere Anzeigengeschäft von Google verantwortlich, wechselt auf den Chefsessel von YouTube.

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