05.07.2016
Bundeskartellamt
Online-Banking-AGBs verstoßen gegen Kartellrecht
Autor: Susanne Gillner
Fotolia.com/DOC RABE Media
Online-Banking-Kunden dürfen die Sicherheitsmerkmale PIN und TAN nicht bei bankfremden Anbietern im Internet nutzen. Diese "Sonderbedingung" der Banken hat das Bundeskartellamt nun für rechtswidrig erklärt.
Deutschlands Banken und Sparkassen nutzen seit vielen Jahren gemeinsam abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dazu gehören auch die "Sonderbedingungen für das Online-Banking". Genau diese wurden jetzt vom Bundeskartellamt für rechtswidrig erklärt.
Die Behörde glaubt, dass die AGBs der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Payment-Verfahren im Internet beschränken. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.
"Die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft führen zu einer Behinderung von neuen und innovativen Dienstleistungsangeboten auf dem wachsenden Markt für Bezahlverfahren im Internethandel", fasst Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zusammen.
PIN und TAN dürfen nicht bei Drittanbietern verwendet werden
Die für rechtswidrig erklärten Sonderbedingungen beziehen sich auf den Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer). Diese dürfen Online-Banking-Kunden bei bankfremden Anbietern im Internet nicht nutzen.
Dadurch wird laut Kartellamt die Nutzung von "bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren" beim Einkauf im Internet erheblich behindert. Die Anbieter dieser Bezahlverfahren hätten ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das eine günstigere Alternative zu den bereits am Markt etablierten Bezahlverfahren darstellt und "ein Bedürfnis von Online-Kunden und Online-Händlern nach einer preiswerten und schnellen Zahlungsoption deckt."
Die Entscheidung des Bundeskartellamts bezieht sich konkret auf die Deutsche Kreditwirtschaft und die dazugehörigen Verbände - Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie Bundesverband deutscher Banken (BdB). Für die Kreditwirtschaft - die Dachorganisation der Bankenverbände - war die Sicherheit beim Online-Banking das Gegenargument.
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