13.05.2014
Stichtag 13. Juni 2014
Neue Verbraucherrechte im Online-Handel
Autor: Stefan Kuhn
Foto: Thorben Wengert - Fotolia.com
Am 13. Juni 2014 tritt die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (EU-Richtlinie 83/2011) in Kraft. Entscheidende Änderungen gibt es vor allem bei Widerrufsrecht und der Rücksendung von Waren.
Das neue Gesetz soll die Rechte der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht stärken. Die neuen Regeln treten ohne Übergangsfrist in Kraft. Hier die wichtigsten Punkte:
Wesentlich gravierender dürfte für viele Online-Shopper allerdings die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Diese muss künftig der Verbraucher tragen, sofern sich der Unternehmer nicht zu deren Übernahme bereit erklärt. Zudem müssen Kunden künftig eine eindeutige Widerrufserklärung abgeben. Die bloße Rücksendung der Ware reicht ab dem 13. Juni 2014 nicht mehr.
- Widerrufsrecht: In Zukunft gilt in allen EU-Mitgliedstaaten ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, nachdem der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht korrekt belehrt hat und der Verbraucher die Ware erhalten hat. Erhält der Verbraucher keine Belehrung oder ist die Belehrung falsch, so verlängert sich die Widerrufrist um 12 Monate.
Der Widerruf kann dem Händler per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt werden. 14 Tage Zeit bleiben dem Verbraucher danach, die Ware an den Unternehmer zurückzuschicken. Ebenso viel Zeit hat der Unternehmer, um den Kaufpreis zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher. Ausnahmen vom Widerrufsrecht wird es auch weiterhin geben, etwa beim Kauf verderblicher Ware.
- Zusatzleistungen: Voreinstellungen, also im Vorhinein gesetzte Häkchen für Zusatzleistungen, sind bei Internet-Buchungen nicht mehr erlaubt. Wenn ein Verbraucher beispielsweise bei der Online-Buchung einer Pauschalreise automatisch eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, ohne diese Option selbst ausgewählt zu haben, so ist er nicht verpflichtet, den Preis für die Versicherung zu bezahlen.
- Abo-Fallen: Bevor man eine verbindliche Bestellung über eine Internetseite abgeben kann, muss der Unternehmer klar und deutlich auf den Preis hinweisen. Der Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, dass er den Preishinweis gesehen hat, und zwar grundsätzlich durch einen Klick auf eine Schaltfläche.
- Zusatzkosten: Zusätzliche Kosten für bestimmte Zahlungsarten (etwa für die Zahlung per Kreditkarte) dürfen dem Verbraucher nur in Rechnung gestellt werden, wenn dem Unternehmer dadurch tatsächlich Kosten entstanden sind.
Wesentlich gravierender dürfte für viele Online-Shopper allerdings die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Diese muss künftig der Verbraucher tragen, sofern sich der Unternehmer nicht zu deren Übernahme bereit erklärt. Zudem müssen Kunden künftig eine eindeutige Widerrufserklärung abgeben. Die bloße Rücksendung der Ware reicht ab dem 13. Juni 2014 nicht mehr.
Viele große Online-Händler wollen bei Rücksendungen aber auch nach Inkrafttreten der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie an der jetzigen Praxis festhalten und von ihren Kunden kein Geld für Retouren verlangen. Ganz anders sieht es bei kleinen Händlern aus.
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