03.09.2015
Online-Vergleichsportal
BVK klagt gegen Check24
Autor: Susanne Gillner
Shutterstock / www.BillionPhotos.com
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Klage gegen Check24 eingereicht. Das Online-Vergleichsportal soll gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.
Online-Dienst unter Druck: Das Online-Vergleichsportal Check24 hat wieder Ärger mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): Dieser hat eine Klage gegen die Plattform vor dem Münchener Landgericht eingereicht. Der Vorwurf: Check24 soll zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.
Der BVK fordert schon lange die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale. Hierzu zählen für den Verband:
- die deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt
- die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie
- eine umfassende individuelle Beratungsdokumentation
Diese gesetzlichen Vorschriften werden von Vergleichsportalen wie Check24 bisher nur unzureichend erfüllt, glaubt der BVK. Daher hatte der Verband Check24 bereits im Juni dieses Jahres abgemahnt. Der BVK sah sich damals durch ein Gutachten eines Versicherungsexperten in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Internet-Vergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt.
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