02.09.2014
Fahrdienst-App
Bundesweiter Stopp für Taxi-Konkurrenz Uber
Autor: Stefan Hofer
Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Fahrdienst Uber die Vermittlung von Fahrern untersagt - für ganz Deutschland. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Fürs Erste ausgebremst: Bis zu 250.000 Euro Bußgeld - und zwar pro Fahrt - muss Uber unter Umständen bezahlen, sofern sich das US-Unternehmen nicht an das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hält.
Der Fahrdienst Uber bietet eine Online-Plattform, wo Nutzer private und Mietfahrer finden, um sich zu einem bestimmten Ort befördern zu lassen. Damit macht Uber den Taxi-Unternehmen starke Konkurrenz. In einer einstweiligen Verfügung haben die Richter dem Fahrdienst nun untersagt, weiterhin private Fahrer über die Android- und iOS-Apps "Uber" und "UberPop" zu vermitteln.
Das Landgericht ordnete in einem Eilverfahren an, dass Uber ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz keine Fahrgäste mehr über seine App vermitteln darf, weil Personen gegen Entgelt befördert würden. Kläger war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen. Gegen das Urteil kann Uber zwar Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten, die einstweilige Verfügung bleibt allerdings bis zum Start einer weiteren mündlichen Verhandlung gültig.
Uber ist inzwischen in mehr als 200 Städten aktiv, zuletzt war der Service jedoch bereits in einzelnen deutschen Städten, darunter in Berlin, verboten worden. Im Mai 2014 gab es allerdings auch positive Nachrichten: Das Start-up soll sich in Verhandlungen zu einer Finanzierungsrunde befinden, die knapp eine Milliarde US-Dollar frisches Kapital einbringen soll. Damit könnte der Wert von Uber auf rund zehn Milliarden US-Dollar ansteigen.
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