25.01.2022
Frequenzen
Bundesnetzagentur erwägt Verzicht auf Mobilfunk-Auktion
Autor: dpa
Laurence Chaperon
Bundesnetzagentur-Chef Jochen Homann erwägt Mobilfunk-Frequenzen "kurzfristig und bedingt zu verlängern" und erst später ein Vergabeverfahren mit zusätzlichem Spektrum durchzuführen.
Bei der Vergabe von Mobilfunk-Rechten deutet sich ein Verzicht auf milliardenschwere Auktionseinnahmen für den Staat an. Vor einer Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur in Bonn sagte Behördenchef Jochen Homann, dass er sich vorstellen könne, Mobilfunk-Frequenzen "kurzfristig und bedingt zu verlängern" und erst später ein Vergabeverfahren mit zusätzlichem Spektrum durchzuführen.
Eine Versteigerung hatte es zuletzt 2019 gegeben, damals sicherten sich die Netzbetreiber Spektrum für 6,6 Milliarden Euro. Bisher wird erwartet, dass die nächste Vergabe anderer Frequenzen 2023 oder 2024 stattfindet – doch statt einer Neuvergabe könnte es zu einer Verlängerung bestehender Nutzungsrechte gegen Ausbauauflagen kommen.
Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Haltung des Behördenchefs berichtet. Bei der nächsten Vergabe geht es unter anderem um Frequenzen im 800 Megahertz-Bereich, in dem die Antennen besonders weit funken können – sie sind also für die Flächenversorgung sehr wichtig. Problematisch ist aber, dass nur drei Frequenzpakete frei werden. Die werden bisher von den Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland genutzt.
Inzwischen ist mit 1&1 aber ein viertes Telekommunikationsunternehmen als Netzbetreiber mit von der Partie – die Firma will ebenfalls zugreifen und ist daher strikt gegen eine Verlängerung des jetzigen Status. Eine 1&1-Sprecherin sagte, für ihre Firma sei es "zwingend notwendig", die Flächenfrequenzen bald erwerben zu können.
Der Beirat der Behörde befasst sich heute mit der Frage, wie es weitergeht. Die Frage sei "offen und noch nicht entscheidungsreif", betonte Homann. Wohl im nächsten Jahr wird die Netzagentur entscheiden, ob sie auf das bisherige Auktionsmodell, die Nutzungsverlängerung oder ein anderes Vorgehen setzt. "Vor einer Entscheidung ist noch eine Vielzahl von Verfahrensfragen zu klären."
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