05.05.2013
Verbraucherschutz
Rückgaberecht für Apps gefordert
Autor: Markus Weber
Das hessische Verbraucherschutzministerium fordert ein Rückgaberecht für Apps. Alle digitalen Einkäufe sollen sich innerhalb einer Frist zurückgeben lassen.
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat sich im Vorfeld der im Mai in Bad Nauheim stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz für ein Rücksenderecht für alle digitalen Güter ausgesprochen. „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht“ argumentiert sie. Derzeit erlösche das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter wie Apps mit dem Download.
Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich. Das sei dem Verbraucher meist nicht bewusst. Der Verbraucher muss aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht. Die Ministerin forderte die Bundesregierung daher auf, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das beim Kauf digitaler Güter mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht einzusetzen. Ein solcher Ausgleich könnte etwa in der Verpflichtung der Anbieter bestehen, dem Verbraucher eine Demoversion der Dateien, seien es Software, Apps oder Musik anbieten zu müssen.
Zudem setzen sich die hessischen Verbraucherschützer für mehr Transparenz und Klarheit der Informationen beim mobilen Einkauf stark machen. Die wesentlichen Informationen für die Nutzer und Einwilligungserklärungen sollen so gestaltet sein, dass sie auf den Endgeräten angemessen zur Kenntnis genommen werden können und der Verbraucher diesen zustimmen kann. Hierfür müssen die Geräte-Hersteller und Entwickler von Apps sorgen.
Auch die Transparenz bei der Kaufabwicklung müsse verbessert werden. „Die Zahl der Verbraucher, die mit ihren mobilen Endgeräten Tickets kaufen, Bankgeschäfte abwickeln oder online einkaufen, nimmt immer mehr zu. Um diesem Trend verbraucherfreundlich zu begegnen, müssen die Verbraucher klar verständliche und übersichtliche Informationen erhalten“, sagte die Ministerin. Sie sprach sich generell für entsprechende Informations- uns Aufklärungskampagnen aus, um die Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz voranzubringen.
Fazit
Immerhin räumt Google Käufern im Google Play Store bei Apps bereits heute ein Kurzzeit-Rückgaberecht ein. Wenn Sie eine auf Google Play gekaufte App innerhalb von 15 Minuten ab dem Zeitpunkt des Downloads zurückgeben, wird Ihnen der volle Kaufpreis erstattet.
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