23.06.2014
Gericht hat entschieden
Pfand für SIM-Karten ist rechtswidrig
Autor: Konstantin Pfliegl
Foto: Shutterstock - Chere
Ein Mobilfunkanbieter darf von seinen Kunden keinen Pfand für die SIM-Karte verlangen. Deaktivierte SIMs sind nutzlos und werden ohnehin vernichtet.
Wenn ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden einen Pfand für eine SIM-Karte verlangt, dann ist das rechtwidrig. Das hat das Landgericht Kiel in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Mobilfunkfirma mobilcom-debitel entschieden.
Das beklagte Mobilfunkunternehmen kassierte von seinen Kunden einen Pfand von 9,97 Euro, wenn sie nach Vertragsende die ausgehändigte SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Die Verbraucherschützer sahen darin eine zusätzliche Einnahme ohne Gegenleistung – deaktivierte SIM-Karten sind wertlos und würden von der Mobilfunkfirma ohnehin vernichtet. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landgerichts Kiel an.
Eine Rückgabe der SIMs würde auch die Gefahr eines Missbrauchs nicht verringern. Im Gegenteil: Ein Versand der Karten per Post würde das Missbrauchsrisiko sogar erhöhen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte schon einmal wegen des Pfands für SIM-Karten gegen mobilcom-debitel geklagt und Recht bekommen. Daraufhin hatte mobilcom-debitel seine AGBs zwar unformuliert, aber weiterhin knapp 10 Euro Pfand kassiert.
Auch Ihr Mobilfunkanbieter fordert von Ihnen nach dem Vertragsende einen Pfand für die SIM-Karte? Auch wenn dieses Urteil nur für Kunden von mobilcom-debitel gilt: Sie sollten sich unter Hinweis auf dieses Urteil an Ihren Mobilfunkanbieter wenden.
Das Urteil des Landgerichts Kiel mit dem Aktenzeichen „4 O 95/13“ finden Sie auf der Webseite des vzbv (PDF-Datei).
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