13.03.2015
Bundeskabinett
Handel muss Elektromüll zurücknehmen
Autor: Waltraud Ritzer
Foto: Shutterstock - Winai Tepsuttinun
Ausrangierte Elektrogeräte wie Telefone oder Notebooks müssen künftig vom Handel - und auch von Online-Shops - zurückgenommen werden, so der Beschluss des Bundeskabinetts. Doch es gibt auch Ausnahmen.
"Das kaputte Smartphone geht zurück": Bisher basierte die Rücknahme im Handel auf Freiwilligkeit. Künftig müssen Händler – auch Online-Händler – alte Elektrogeräte ihrer Kunden annehmen, das beschloss das Bundeskabinett mit der Reform des Elektrogesetzes.
Kleinere Geräte bis zu 25 Zentimetern Länge müssen Händler dabei generell - und ohne Vorlage eines Kassenbons - kostenlos zurücknehmen, größere Geräte beim Kauf eines gleichwertigen neuen Produktes.
"Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Geräte im Restmüll landen als bisher", so Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Darüber hinaus soll mit der Maßnahme die umweltgerechte Entsorgung giftiger Schadstoffe gestärkt und der illegale Müllexport eingedämmt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass das Gesetz nur für Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern gilt. Bei Online-Händler bezieht sich das auf die Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Rücknahmestellen für im Web gekaufte Altgeräte sollen "in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer" eingerichtet werden. Vertreiber hat etwa die Wahl zwischen einer Kooperationen mit dem stationären Handel, mit Sozialbetrieben oder die Rücksendung über die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes.
Ausgenommen von der Regelung sind kleinere Geschäfte, da sie mit der fachgerechten Lagerung und Entsorgung überfordert wären. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres in Kraft treten, vorher müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
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