04.01.2019
Rechtsstreit mit Qualcomm
Apple geht in Berufung gegen iPhone-Verkaufsverbot
Autor: dpa
Kiichiro Sato / dpa
Nachdem der Chipkonzern Qualcomm das Verkaufsverbot für verschiedene iPhone-Modelle in Deutschland durchgesetzt hatte, geht nun in Berufung gegen die Entscheidung des Münchner Landgerichts.
Apple will das Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland wie angekündigt kippen. Der Konzern hat Berufung gegen das entsprechende Urteil vom 20. Dezember eingelegt, wie eine Sprecherin des Münchner Landgerichts am Freitag bestätigte. Der Chipkonzern Qualcomm hatte am Vortag das Verkaufsverbot in Kraft gesetzt, indem er als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Milliarden Euro hinterlegte.
Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt.
Die Unternehmen zeigen allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Die Geräte sind weiterhin bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar. Apple stoppte lediglich den Verkauf des iPhone 7 und des iPhone 8 in den 15 deutschen Stores des Konzerns und inzwischen auch auf der eigenen Website. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt. Qualcomm hält dagegen, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse.
Die von Qualcomm hinterlegte Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte. Apple legte Berufung in beiden Verfahren ein, sagte die Gerichtssprecherin.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält.
Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt.
Die Unternehmen zeigen allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Die Geräte sind weiterhin bei Mobilfunk-Anbietern und anderen Händlern verfügbar. Apple stoppte lediglich den Verkauf des iPhone 7 und des iPhone 8 in den 15 deutschen Stores des Konzerns und inzwischen auch auf der eigenen Website. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt. Qualcomm hält dagegen, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse.
Die von Qualcomm hinterlegte Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte. Apple legte Berufung in beiden Verfahren ein, sagte die Gerichtssprecherin.
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