24.06.2016
Vertriebsverbot in Deutschland
Whitelisting in Adlock Plus ist wettbewerbswidrig
Autor: Katharina Schneider
Nejron Photo / Shutterstock.com
Die Axel Springer SE erzielt einen Teilerfolg im Kampf gegen AdBlock Plus Betreiber Eyeo. Das OLG Köln erklärte heute das sogenannte Whitelisting für wettbewerbswidrig und untersagte den Vertrieb des Plug-Ins.
Das OLG Köln hat heute das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren Axel Springer gegen Eyeo teilweise aufgehoben. Das Gericht hält die Blockade an sich nicht für wettbewerbswidrig, wohl aber das Whitelisting, das Eyeo, das Unternehmen das hinter dem meistgenutzten Adblocker AdBlock Plus steht, zu seiner Finanzierung betreibt.
Die Software ist demnach unzulässig, wenn und soweit Werbung nur nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung nicht unterdrückt wird. Whitelisting ist laut OLG Köln eine unzulässige aggressive Praktitk im Sinne des § 4a Abs. 1 S. 1 UWG. Eyeo sei in einer Machtposition, die nur durch das Whitelisting oder wie Eyeo es nennt, die Accepable Ads Initiative, zu beseitigen ist. Da diese von Eyeo selbst kontrolliert wird, verstößt das Kölner Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht.
"Gatekeeper"-Funktion
Eyeo hindert Publisher auf diese Art nämlich daran, die vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Das Plug-in AdBlock Plus wirkt nicht nur gegenüber Publishern, sondern auch gegenüber deren Werbekunden. Eyeo nimmt im Markt laut den Richtern eine "Gatekeeper"-Funktion ein. So sei es sowohl für Medien als auch für deren Advertiser eine erhebliche Beeinträchtigung. Dass Eyeo mit seiner Software dem Wunsch vieler User nach werbefreiem Surfen nachkommt, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der Praxis, so das Gericht.
Nach dem Urteil darf AdBlock Plus in Deutschland nicht mehr vertrieben werden - solange Webseiten von Springer betroffen sind. Auch bereits ausgelieferte Versionen dürfen nicht mehr gepflegt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat zugelassen, da es um "Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung" geht.
Quartalszahlen
Telekom verdankt Wachstum vor allem dem Mobilfunk
Im abgelaufenen ersten Quartal konnte die Deutsche Telekom den Umsatz weiter steigern, allerdings läuft das Festnetzgeschäft schleppender als erwartet.
>>
FTTH
Easybell vermarktet jetzt auch Glasfaseranschlüsse
Die Berliner Easybell vermarktet jetzt auch Glasfaseranschlüsse für Privat- und Geschäftskunden. Die FTTH-Anschlüsse kommen dabei von der Telekom.
>>
Auf der Anga Com
AVM zeigt mit der FritzBox 5690 Pro sein neues Top-Modell
Der Berliner Hersteller AVM nutzt die Breitbandmesse Anga Com, um einige neue FritzBox-Modelle vorzustellen. Darunter sein neues Flaggschiff 5690 für den Glasfaser- und DSL-Anschluss. Es soll im Sommer auf den Markt kommen.
>>
Open Access
Plusnet und Deutsche Giganetz kooperieren
Die Deutsche Giganetz GmbH schließt sich der Open Access Plattform von Plusnet an. Durch die Kooperation kann Plusnet auf 500.000 Glasfaseranschlüsse in elf Bundesländern zugreifen.
>>