10.10.2012
Recht
Teure Bilder — Abmahnwelle gegen Blogger
Autor: Thorsten Eggeling
Urheberrechtlich geschütztes Material darf grundsätzlich nicht ohne Genehmigung auf eigenen Webseiten verwendet werden. Aber auch wer die nötige Erlaubnis einholt, ist nicht vor Abmahnungen sicher.
Fremde Bilder auf eigenen Webseiten können richtig teuer werden. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, findet unter Umständen eine Abmahnung im Briefkasten, die nicht selten mehrere Tausend Euro einfordert. Ob der abgemahnte Sachverhalt tatsächlich einer juristischen Überprüfung standhält und ob der geforderte Betrag rechtmäßig ist, kann ein juristischer Laie nur schwer beurteilen. In der Regel empfiehlt es sich, der Zahlung erst einmal zu widersprechen und einen Anwalt einzuschalten.
beauftragt hatte. Die Bildagentur behauptete, die Rechte an dem Foto zu besitzen. Der Blogger René von Nerdcore kontaktierte daraufhin den Künstler Nathan Sawaya. Wie sich herausstellte, waren Sawaya HGM Press und activLAW völlig unbekannt. Er teilte mit, dass seine Verlobte das Bild geschossen habe und seine Firma die Rechte an dem Foto besitzt. Er habe die Rechte an diesem Foto nicht verkauft und werde nicht von dieser HGM Press oder activLAW repräsentiert.
Spiegel online ging der Sache nach und stellte eine Anfrage an die Anwaltskanzlei. In der Antwort heißt es, dass die niederländische Firma Black Sheep Press die Rechte an den Bildern besitzt. Diese wiederum hätte die Verwertungsrechte von der Firma Nathan Sawaya Inc. übertragen bekommen. Es läge eine vertragliche Vereinbarung des Künstlers mit der Firma Black Sheep Press vor. Der Künstler habe darauf bestanden, gegen missbräuchliche Verwendung vorzugehen.
Bei diesem Fall könnte es sich um einen einmaligen Irrtum handeln, wenn sich nicht auch noch andere Blogger gemeldet hätten, die von Abmahnungen berichten. Der Blogger Autodino beispielsweise erhielt eine Abmahnung über 19.000 Euro. Er hatte drei Bilder von einer Luxus-Yacht auf einer Webseite veröffentlicht, aber den Rechteinhaber vorher per E-Mail um Erlaubnis gebeten. Nachdem er das der Kanzlei mitgeteilt hatte, machte diese einen Rückzieher und entschuldigte sich.
Ein anderer Blogger, der von der gleichen Kanzlei abgemahnt wurde, sollte für ein Bild gleich 8.000 Euro auf den Tisch legen. Der Blogger hatte von einem Unternehmer die Bilder mit der “Bitte um Veröffentlichung” erhalten. In der Abmahnung hieß es aber, dass die Rechte nicht bei diesem Unternehmer, sondern bei einem anderen Unternehmen lägen. Diese hätten die Kanzlei mit der Abmahnung beauftragt.
So schützen Sie sich
Kopieren Sie niemals Bilder und Texte von anderen Blogs oder Online-Magazinen, ohne sich vorher eine Genehmigung einzuholen. Bewahren Sie die Belege Ihrer Korrespondenz an einem sicheren Ort auf. Nur dann können Sie im Zweifelsfall beweisen, dass Sie tatsächlich die Genehmigung für die Veröffentlichung besitzen. Telefonische Zusagen reichen nicht aus, da sie im Ernstfall keinen Beweis liefern können. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Sache nicht in die eigene Hand nehmen, sondern umgehend einen Anwalt einschalten.
Update 17.10.2012
Spiegel online meldet, dass die Anwaltskanzlei inzwischen alle Abmahnungen den Künstler Sawaya betreffend zurückgezogen und sich entschuldigt hat. Nach Angaben der Kanzlei waren der niederländischen Firma Black Sheep Press die Rechte nur zeitlich begrenzt eingeräumt worden. Das hatte sie beim Weiterverkauf an HGM Press jedoch nicht mitgeteilt.
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