29.09.2016
Digitale Wirtschaft
Schärfere Fusionskontrolle für Internet-Unternehmen
Autor: dpa
pichetw / Shutterstock.com
Das Bundeskabinett will die Fusionskontrolle für die digitale Wirtschaft ausweiten. Künftig werden damit zum Beispiel auch Faktoren wie marktrelevante Daten bei der Prüfung der Marktmacht und Wettbewerbssituation berücksichtigt.
Für Internet-Unternehmen und die digitale Wirtschaft soll die Fusionskontrolle ausgeweitet werden. Bei der Prüfung der Marktmacht und Wettbewerbssituation sollen die Besonderheiten von Internet-Plattformen - wie etwa der Zugang zu marktrelevanten Daten - künftig berücksichtigt werden. Eine entsprechende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen.
Danach soll künftig das Transaktionsvolumen - in der Regel der Kaufpreis - maßgeblich sein. Laut Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sollen so auch Übernahmen von Firmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potenzial sich noch nicht in Umsatzerlösen, aber in einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro zeige.
Danach soll künftig das Transaktionsvolumen - in der Regel der Kaufpreis - maßgeblich sein. Laut Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sollen so auch Übernahmen von Firmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potenzial sich noch nicht in Umsatzerlösen, aber in einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro zeige.
Bußgeldzahlungen
Bisher greift die Fusionskontrolle erst, wenn Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen. Der Erwerb von Internet-Unternehmen, die zwar ein erhebliches Marktpotenzial, aber zunächst geringe Umsätze haben, kann von Wettbewerbshütern häufig nicht geprüft werden - selbst dann nicht, wenn der Erwerber Marktführer ist.
Die 9. Novelle des GWB sieht ferner vor, dass bei Geldbußen für Kartellsünder künftig auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden kann. Bisher können ertappte Unternehmen die Bußgeldzahlung vermeiden, indem das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwindet. Diese Haftungslücke soll nun geschlossen werden.
Schließlich sollen Unternehmen und Verbraucher künftig leichter vor Gericht Vermögensschäden geltend machen können, die durch ein Kartell verursacht wurden.
Die 9. Novelle des GWB sieht ferner vor, dass bei Geldbußen für Kartellsünder künftig auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden kann. Bisher können ertappte Unternehmen die Bußgeldzahlung vermeiden, indem das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwindet. Diese Haftungslücke soll nun geschlossen werden.
Schließlich sollen Unternehmen und Verbraucher künftig leichter vor Gericht Vermögensschäden geltend machen können, die durch ein Kartell verursacht wurden.
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