29.09.2017
Gesetzliche Änderungen im Oktober
Regeln für Drohnen-Nutzung und Kampf gegen Hass im Netz
Autor: dpa
Africa Studio / shutterstock.com
Zum 1. Oktober treten einige Änderungen in Kraft, darunter strengere Regeln im Kampf gegen Hasskriminalität im Netz und neue Vorgaben für die Nutzung von Drohnen.
Zum 1. Oktober treten neue Änderungen in Kraft, darunter strengere Regeln im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet, neue Regeln für die Nutzung von Drohnen und eine Reform der Einlagensicherung privater Banken, was vor allem für Kommunen von Bedeutung ist.
Ein Überblick zu den Änderungen:
- Hasskriminalität: Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken werden künftig wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren.
- Drohnenflüge: Drohnen oder Modellflugzeuge über 250 Gramm müssen laut Bundesregierung eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen ab zwei Kilogramm erfordert dann auch einen Kenntnisnachweis.
Aber auch außerhalb der Digitalbranche gibt es einige Änderungen:
- Einlagensicherung: Die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken schränkt den Einlagenschutz ein. Im Pleitefall können nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab.
- Steueroasen: Bereits ab Samstag wird es für Steuerbetrüger noch schwieriger, Geld illegal am Fiskus vorbei ins Ausland schleusen. Deutschland und zunächst 49 weitere Staaten starten dann erstmals den automatischen Austausch von "Informationen über Finanzkonten in Steuersachen". Heimische Finanzbehörden bekommen Einsicht in Auslandsgeschäfte ihrer Bürger. Von September 2018 an machen dann nach bisherigem Stand insgesamt 102 Länder mit.
- Mindestlohn: Beschäftigte von Geld- und Wertdiensten bekommen nun laut Bundesregierung rückwirkend zum 1. März 2017 Anspruch auf einen neuen Branchenmindestlohn.
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