01.10.2019
Lahmes Internet
Wenn der Provider zu viel Leistung verspricht
Autor: dpa
Andrea Warnecke/dpa-tmn
Ärgerlich, wenn von der versprochenen Geschwindigkeit im Internetvertrag nur ein Bruchteil ankommt. Was Betroffene dagegen tun können.
Wer einen Internet-Vertrag abschließt, braucht nicht blind den Geschwindigkeitsangaben der Anbieter zu vertrauen. Kunden können bei Auffälligkeiten selbst nachprüfen, wie viel davon tatsächlich erreicht wird.
Schließlich sind die vorab versprochenen Übertragungsraten ein Vertragsbestandteil und sollten daher auch erreicht werden, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Scheint der Anschluss stets viel langsamer als vom Provider beworben, gibt es verschiedene Prüfmöglichkeiten. So messen die Messtools der Bundesnetzagentur (BNetzA) die tatsächlichen Datenübertragungsraten und vergleichen sie mit der im Vertrag vereinbarten Rate.
"Die Tests der Anbieter erfolgen jedoch nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind daher nicht einheitlich und objektiv berechnet", gibt die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Seite zu bedenken.
Schließlich sind die vorab versprochenen Übertragungsraten ein Vertragsbestandteil und sollten daher auch erreicht werden, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Scheint der Anschluss stets viel langsamer als vom Provider beworben, gibt es verschiedene Prüfmöglichkeiten. So messen die Messtools der Bundesnetzagentur (BNetzA) die tatsächlichen Datenübertragungsraten und vergleichen sie mit der im Vertrag vereinbarten Rate.
"Die Tests der Anbieter erfolgen jedoch nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind daher nicht einheitlich und objektiv berechnet", gibt die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Seite zu bedenken.
Erst Frist setzen - dann kündigen
Ist der Anschluss wesentlich langsamer als angekündigt, können Kunden dem Anbieter eine angemessene Frist von in der Regel 14 Tagen setzen, um die versprochene Leistung herzustellen. Das tun Betroffene am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben.
Bewirkt das auch nach mehrfacher Aufforderung nichts, können Kunden kündigen und unter Umständen auch Schadenersatz fordern. Doch bei ausbleibendem Erfolg helfe nur noch der Klageweg.
Bewirkt das auch nach mehrfacher Aufforderung nichts, können Kunden kündigen und unter Umständen auch Schadenersatz fordern. Doch bei ausbleibendem Erfolg helfe nur noch der Klageweg.
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