19.08.2014
Bildrechte im Web
Nennung des Urhebers im Foto ist nicht nötig
Autor: Stefan Hofer
Foto: Fotolia.de/Pavel Ignatov
Foto:
Für Website-Betreiber, die Fotos aus einer Bilddatenbank verwenden, bringt ein Urteil des OLG Köln Klarheit: Eine Kennzeichnung im Bild selbst ist nicht nötig. Ein älteres Urteil ist damit hinfällig.
Oberlandesgericht überstimmt Landgericht: Mit einem Urteil in Zusammenhang mit der Bilddatenbank Pixelio hat das OLG Köln nun entschieden, dass es genügt, ein Foto ordentlich zu lizenzieren und den Namen des Fotografen auf der Website anzugeben. Eine Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung im Bild selbst droht Website-Betreibern demnach nicht mehr.
Damit hat das OLG ein älteres Urteil des Landgerichts Köln außer Kraft gesetzt. Damals war eine Firma abgemahnt und anschließend verklagt worden, weil sie ein Bild des Dienstes Pixelio verwendet hatte, ohne dass eine Nennung des Urhebers erfolgte, wenn das Foto direkt per URL aufgerufen wurde. Obwohl der Beklagte den in den Lizenzbedingungen von Pixelio geforderten Urheberhinweis auf der Website mit dem Bild genannt hatte, hielt das Landgericht Köln das Vorgehen für nicht ausreichend. Pixelio selbst nahm daran keinen Anstoß, wohl aber ein Fotograf, der sein Bild über den Dienst angeboten hatte.
Hätte das Urteil nun Bestand gehabt, hätten viele auf die bisher übliche Weise lizenzierte Fotos mit einem Text im Bild, der den Urheber nennt, versehen werden müssen. Wie der Anwalt der beklagten Firma berichtet, habe das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben werden muss.
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