18.08.2017
Klage gegen Eyeo
Medienunternehmen erleiden Schlappe vor Gericht
Autor: Laura Melchior, dpa
Shutterstock.com/Paul Matthew Photography
Das Oberlandesgericht München hat die Klage der Medienunternehmen gegen den ABlock Plus Betreiber Eyeo abgewiesen. Das Gericht erklärte den Internet-Werbeblocker für zulässig und damit auch das sogenannte Whitelisting.
Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunternehmen eine Niederlage erlitten. Wie das Münchner Oberlandesgericht entschied, darf das Kölner Unternehmen Eyeo seinen Werbeblocker AdBlock Plus weiter anbieten. Auch ist es dem Hersteller demnach erlaubt, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen.
Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland. Sie warfen Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und verlangten Schadenersatz.
Grund für die Klage
Nach Ansicht der Medienunternehmen greift die Software erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden. Die Unternehmen bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann "in ihrer Not an die Beklagte wenden", hatte ein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" im März vor Gericht ausgeführt. Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen".
Ursprünglich wollte das Münchner Oberlandesgericht das Urteil bereits Ende Juni verkünden. Doch die Urteilsverkündung wurde auf den 17. August verschoben. Denn das Gericht brauchte damals noch mehr Zeit, um über ein mögliches Verbot von AdBlock Plus im Internet zu urteilen.
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