04.11.2013
Online-Shopping
Gericht stoppt Privatkauf auf Handels-Shops
Autor: Michael Rupp
Internet-Großhandelsplattformen locken mit extrem günstigen Warenpreisen. Zwar sind die Shops nur für Gewerbetreibende gedacht, doch auch Privatnutzer greifen zu. Ein Gericht verbietet diese Praxis.
In puncto irreführende Preisangaben beim Online-Handel weist die Verbraucherzentrale Sachsen auf ein wichtiges Urteil für Konsumenten hin. Online-Einkaufsplattformen wie www.melango.de, www.gewerblicheinkaufen.de oder www.online-businessportal.de bewerben Waren zu extrem günstigen Preise. Die Shops richten sich zwar, wie man im Kleingedruckten erfährt, nur an Gewerbetreibende, ziehen jedoch durch die weit unterdurchschnittlichen Preise die Blicke vieler kaufwilligen Privatpersonen auf sich.
Privatkäufer in Firmen-Shops
Um an das vermeintliche Schnäppchen zu kommen, tragen manche Käufer zusätzlich zu den eigenen Daten in das Anmeldeformular eine Firma ein, die es gar nicht gibt oder die ihnen nicht gehört. Bei Melango.de ist die Angabe eines Firmenamens gar nicht erforderlich.
Das böse Erwachen kommt dann postwendend: Statt der günstigen Ware folgt auf die Bestellung die Rechnung über eine Jahresmitgliedschaft bei der betreffenden Handelsplattform.
Das Landgericht Leipzig hat diese Praxis nun verboten: Dem hinter den betreffenden Online-Shops stehenden Unternehmen wurde es untersagt, Endverbrauchern im Internet Waren anzubieten, ohne den seit 2012 für Online-Verträge gesetzlich vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden (Az. 08 O 3495/12, rkr.). Den Einwand, die Seiten richten sich gar nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern an Gewerbetreibende, ließ das Gericht nicht gelten.
Richtig vorbeugen
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät bei unrealistisch niedrigen Preisen immer zur Vorsicht. Als weiteres Beispiel führt sie die Website www.yatada.de an: Hier bestätigt man mit dem Kauf, Gewerbetreibender zu sein, allerdings steht das ebenso wie der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung in Kleinschrift am Rand des Anmeldeformulars.
Fazit
Einmal mehr bewahrheitet sich der Grundsatz „Augen auf beim Online-Kauf“.
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